Auch das Landgericht Dortmund hat mit einem Urteil vom 26. März 2021 Az.: 12 O 294/20 entschieden, dass auch dem Käufer eines Audi A4 welcher Abgasnorm Euro 6 hat und im Mai 2016 erworben wurde, Schadensersatzansprüche zustehen, da das Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist. Dieses Urteil ist Wiederrum eine positive Nachricht für alle Geschädigten Fahrzeughalter des Fahrzeugs…
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