Tenor: Der Senat hält an seiner bisherigen, in entsprechenden Fällen im Diesel-Abgasskandal vertretenen Auffassung fest, wonach Ansprüche aufgrund des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht in Betracht kommen, wenn die Herstellerin im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht und das KBA auf dieser Grundlage die Typengenehmigung in bewusster Billigung vorhandener…
Neueste Kommentare