Das OLG Düsseldorf nimmt eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der Volkswagen AG an. Das OLG führt im Beschluss vom 16.02.2021 zum AZ.: I-23 U 159/20 aus, dass sich eine Haftung von VW aus § 826 BGB ergeben könnte. Der Kläger hat in diesem Verfahren Dokumente zu einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor EA288 vorgelegt. Gegen diesen, auf…
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