Heute hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 18.07.2019 entschieden, dass die Klage gegen Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründet ist. Weiter hat das OLG entschieden, dass auch die Feststellungsklage zulässig ist. Dies bedeutet: Sind Sie vom Abgasskandal betroffen, sollten Sie sich beraten lassen, dass Sie gegen den Hersteller Klage erheben. Ihre Chancen sind durch…
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