Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat unter dem AZ: 5 MB 3/19 entschieden, dass der sofortige Rückruf war im Oktober 2018 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnet worden mit der Begründung, dass die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt würden (sog. Thermofenster). Mit solchen…
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