Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Urteil (Aktenzeichen 3 U 183/19) die Volkswagen AG zur Zahlung von Unterhaltskosten verurteilt. Der Kläger hatte im März 2012 einen Skoda Octavia mit VW-Dieselmotor zum Preis von 29.800 Euro gekauft. In der Zeit vom Kauf bis zum Urteil sind verschiedene Unterhaltungskosten wie z.B. Steuern, Versicherungen und…
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