Der BGH lehnt eine Haftung von Volkswagen nach der Ad-Hoc Mitteilung pauschal ab und stellt sich damit auf Seiten des Schädigers. Das Unwerturteil der Tat sei durch eine an den Kapitalmarkt gerichtete ad hoc-Mitteilung „relativiert“ worden. „Käufern, die sich, wie der Kläger, erst für einen Kauf entschieden haben, nachdem die Beklagte ihr Verhalten geändert hatte,…
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