Der BGH hat in einem Urteil vom 30. Juni unter dem Aktenzeichen VI ZR 354/19 in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass: Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat die Revision zurückgewiesen. Die Annahme des Oberlandesgerichts, die vorzunehmende Anrechnung der vom Kläger durch den Gebrauch des Fahrzeugs gezogenen Nutzungsvorteile (vgl. Senatsurteil…
Der BGH hat mit den Urteilen v. 30.7.2020 – VI ZR 397/19 (unveröffentlicht) und VI ZR 354/19 (unveröffentlicht) die Geltendmachung von Deliktszinsen abgelehnt. Die Urteile können aus juristischer Sicht nicht überzeugen. Der BGH hat in seiner Pressemitteilung ausgeführt: „Vorliegend stand einer Anwendung des § 849 BGB aber jedenfalls der Umstand entgegen, dass der Kläger als Gegenleistung…
Neueste Kommentare