Der BGH hat mit den Urteilen v. 30.7.2020 – VI ZR 397/19 (unveröffentlicht) und VI ZR 354/19 (unveröffentlicht) die Geltendmachung von Deliktszinsen abgelehnt. Die Urteile können aus juristischer Sicht nicht überzeugen. Der BGH hat in seiner Pressemitteilung ausgeführt: „Vorliegend stand einer Anwendung des § 849 BGB aber jedenfalls der Umstand entgegen, dass der Kläger als Gegenleistung…
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