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Heute hat die Tagesschau berichtet, dass es ein Urteil des Landgericht Duisburg gegeben hat, in welchem es zwischen den Parteien unstreitig war, dass eine Abschalteinrichtung verbaut wurde. Das Landgericht Duisburg sah diese Abschalteinrichtung zu Recht als unzulässig an, und hat aufgrund dessen entsprechenden Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil finden Sie auch auf unserer Urteilssektion.
In dem Bericht wird ausgeführt:
Laut einem bisher unveröffentlichten Urteil des Landgerichts Duisburg hat VW bereits Ende 2018 im Rahmen einer Verhandlung zugegeben, dass bei dem Modell VW-Golf eine sogenannte „Abschalteinrichtung“ eingebaut wurde. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf 7 TDI (Euro 6) mit dem Motor EA 288.
Zudem räumte VW laut der Urteilsbegründung ein, dass das Fahrzeug erkennen könne, ob es sich gerade auf dem Prüfstand befindet – eine sogenannte „Zykluserkennung“. Noch im September des vergangenen Jahres hatte VW genau das gegenüber dem SWR bestritten – ebenso das Bundesverkehrsministerium. Wörtlich hatte VW damals mitgeteilt: „Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 nach dem heute gültigen Abgasstandard EU 6 in EU 28 enthalten keine Zykluserkennung.“
Den gesamten Bericht können Sie hier einsehen.
Bericht Tagesschau: https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-161.html