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Am 08.11.2019 wurde bekannt durch Recherchen des BR, dass das KBA auch ältere Audi zurückruft. Nach dem entsprechenden Artikel unter https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/abgasskandal-kba-ruft-euro-4-diesel-von-audi-zurueck,RhFEAeY
wird hier aufgeführt:
Von dem Rückruf, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 5. November angeordnet hat, sind nach Audi-Angaben die Diesel-Modelle A4 und A6 der Baujahre 2004 bis 2009 betroffen, die von einem ein V6 2.7l-Motor der Schadstoffklasse Euro 4 angetrieben werden. Bundesweit geht es nach Angaben des Unternehmens um rund 40.000 Fahrzeuge. „Audi steht hinsichtlich der Abarbeitung mit dem KBA in enger Abstimmung“, so ein Unternehmenssprecher auf BR-Anfrage.
Es bleibt mithin festzuhalten, dass Auch Audis mit der Euro 4 Norm und dem stärkeren 2,7 Liter Motor vom Rückruf, und damit auch vom Abgasskandal betroffen sind. Diese geschädigte können hier auch noch, trotz ggfls. eingetretener Verjährung Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung geltend machen.
Wir raten mithin, dass sich alle Geschädigte hier an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
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