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Das Landgericht Darmstadt – diesmal die 9. Kammer – hat wieder in einem Fall mit dem Motor EA 288 ein für Verbraucher günstiges Urteil gesprochen. Das gesamte urteil haben wir Ihnen beigefügt.
Das Landgericht findet hier deutliche Worte. Schon im unstreitigen Tatbestand wird aufgeführt: Der in dem Fahrzeug verbaute Motor des Typs EA 288 (Euro 5 plus), der weder ein NSK -Konzept noch SCR – Technologie enthält, wurde von der Beklagten hergestellt. Er unterliegt keinem Rückruf des Kraftfahrtbundesamts. Im Motorsteuergerät des Fahrzeugs ist eine sogenannte Fahrkurve implementiert, die erkennt, ob sich das Fahrzeug in einem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus, etwa den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet, wie alle Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 288, die im Zeitraum 2007 bis November 2015 produziert wurden.
In einem Schreiben der Beklagten an das KBA vom 29.12.2015 wurde auch die Fahrkurve bzw. Akustikfunktion in den EA 288 Motoren erwähnt. Zum Inhalt des Schreibens wird auf die Anlage B4 (Blatt 492 ff. der Akte) verwiesen.
Später führt das Landgericht hier korrekt als Begründung aus:
Die Kammer geht davon aus, dass der Motor des Klägerfahrzeug so programmiert ist, dass nicht nur der Prüfstand erkannt wird, sondern außerdem eine Abschalteinrichtung enthält, die im Prüfstand in einen anderen Modus schaltet, sodass eine Abgasrückführung mit niedrigerem Stickoxidausstoß stattfindet als im normalen Fahrbetrieb, ähnlich wie bei den bekannten Dieselmotoren des Typs EA 189.
Das gesamte Urteil mit deutlichen Worten finden Sie beigefügt.
LG Darmstadt, Az. 9 O 305 18_geschwärzt