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Wie heute die Braunschweiger Zeitung berichtete, hat der VW-Konzern und ein Werksleiter von VW einen Vergleich geschlossen.
In dem Gericht wird ausgeführt: „Eine Mitschuld am Abgas-Betrug hatte {der Werksleiter – Name unkenntlich gemacht} vor dem Arbeitsgericht nicht bestritten.“
Der gesamte Bericht ist hier nachfolgend nachzulesen.
Unser Akteneinsichtsgesuch hat das Kasseler Arbeitsgericht zurückgewiesen:
Mitteilung des Arbeitsgerichts Kassel_geschwärzt