Uns liegen etliche interne brisante Unterlagen der Daimler AG vor. Diese Unterlagen würden wir gerne komplettieren, so dass wir auch ein umfassendes Bild gegenüber den Gerichten vortragen können. Leider mauert das KBA bislang, da dieses relevante Unterlagen nicht herausgeben will.
Wir haben hier eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Diese wird seit über 10 Monaten nicht bearbeitet. Aufgrund dessen haben wir hier eine Anfrage mit der Bitte um Vermittlung an den Datenschutzbeauftragten im April gestellt.
Diese haben nun am 17.10.2019 hier die Antwort auf unsere Vermittlungsbitte erhalten.
Das KBA führt hier aus:
Im August 2019 wurden die Unterlagen zu der Anfrage der Anwaltskanzlei Baier & Depner zusammengestellt. Diese mussten aus vielen einzelnen Vorgängen herausgesucht und in einem separaten Vorgang zusammengeführt werden. Dieser hatte schließlich einen Umfang von mehreren Tausend Seiten. (…)
Die Stellungnahme der Daimler Ag ging am 30.09.2019 vorab per Mail ein. Die Übersendung des Originals mit Anlagen (diese Wiederrum auf einem gesicherten Datenträger) ging am 04.10.2019 im Kraftfahrt-Bundesamt ein und erreichte den Fachbereich am 07.10.2019. Das Passwort für den Datenträger wurde per Mail am 08.10.2019 angefordert und seitens der Daimler AG am selben Tag übermittelt. Die entschlüsselten Daten standen hier am 09.10.2019 zur Verfügung. Diese werden derzeit auf ihre Stichhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit hin geprüft. Aufgrund des Umfangs des Datenmaterials wird dieser Vorgang noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“
Der Datenschutzbeauftragte führt hier dann aus:
Es ist nachvollziehbar, dass eine derartige Prüfung nicht innerhalb der Monatsfrist des §7 abs. 5 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durchgeführt werden kann, zumal die Monatsfrist ohnehin nicht mehr eingehalten werden kann, sobald die angefragt Behörde eine Drittbeteiligungsverfahren nach §8 IFG durchführt, da bereits dem Dritten nach §8 Abs. 1 IFG einen Monat Zeit für dessen Stellungnahme geben muss. Dennoch sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Verfahrensdauer in Ihrem verfahren kritisch und behält sich ggfl. vor, Maßnahmen gegen das KBA zu ergreifen.
Das Gesamte Schreiben haben wir hier beigefügt.