Aufgrund der Lieferung des mangehaften Motors stehen Ihnen die Mängelrechte aus §§ 437 ff. BGB gegen den Verkäufer zu.
Danach können Sie grundsätzlich:
–Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
–vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB)
–den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB)
–Schadensersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB
–Aufwendungsersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 284 BGB)
VW ruft mein Fahrzeug zurück, soll ich einfach die Nachbesserung durch VW durchführen lassen?
Der Nachteil bei der geplanten „Nachbesserung“ ist nicht nur, dass Sie nicht wissen, wann die Nachbesserung durchgeführt wird, sondern dass nach der Nachbesserung auch schlechtere Verbrauchs- und Leistungswerte drohen. Ebenfalls soll jedes nachgebesserte Fahrzeug extra hierfür von VW im Kofferraum gekennzeichnet werden. Hierdruch droht darüber hinaus auch ein deutlich schlechterer Wiederverkaufswert.
a. Unsere favorisierte Lösung
Wir raten unseren Mandanten, dass diese sich nicht auf eine Nachbesserung / Rückrufaktion einlassen sollen, sondern dass sie auf die Lieferung eines „neuen“ mangelfreien PKW bestehen, der die Abgaswerte vollumfänglich einhält. Dieses Recht besteht nach §439 BGB. Zu beachten ist, dass gegebenfalls nach §439 Abs. 3 BGB die Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert werden könnte.
b. Welche Rechte habe ich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung nach § 439 Abs.3 verweigert?
In einem solchen Fall rät die Kanzlei insgesamt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dieses Recht steht Ihnen nach § 437 Nr. 2 BGB zu. Sie können dann die Rückerstattung des gesamten bezahlten Kaufpreis verlangen. In diesem Falle ist jedoch Wertersatz für die bereits gefahrenen Kilometer zu leisten. Der Wertersatz berechnet sich an der Gesamtzahl der zurückgelegten Kilometer im Verhältnis zur potentiellen Gesamtfahrleistung. Für unsere Mandanten ist dies in der Regel wirtschaftlich vorteilhafter, als auf eine mögliche spätere Nacherfüllung zu warten.
Weiterhin ist der Wertverlust bei Neuwagen zumeist bei einem Wiederverkauf deutlich höher als der anzurechnende Wertersatz. Wir holen hier für Sie das Optimum heraus.
Vorliegend ist die Gefahr einer jederzeitigen Verjährung der Mängelrechte gegeben. Die Mängelrechte verjähren grundsätzlich nach § 438 I Nr. 3 BGB innerhalb von 2 Jahren. Sollte VW selbst der Verkäufer sein, könnte über §438 III BGB eine 3-jährige Verjährung gegeben sein. Hierfür müsste jedoch weiter belegt werden, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Beim Verkauf von Gebrauchtwagen kann die Gewährleistungszeit auf ein Jahr beschränkt sein (§ 475 Abs. 2 BGB). Eine solche Beschränkung kann auch über AGB vereinbart werden. Hier ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob diese
Beschränkung wirksam ist.
Kontaktieren Sie uns am Besten unverbindlich, wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf, und holen die Deckung Ihrer Rechtschutzversicherung ein.
Sollten Sie Bedenken habe, dass die Mängelrechte schon verjährt sind.
Weiter wurde in einem Gutachten für die Bundesregierung festgestellt, dass auch direkte Ansprüche gegen den VW-Konzern bestehen dürften, unabhängig davon, ob VW selbst der Verkäufer war. Hierzu wird insbesondere auf § 826 BGB hingewiesen.