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    Ist Ihr Fahrzeug betroffen? Der Fahrzeugcheck!

    Abgasskandal Volkswagen: Sofortprüfung Ihres Schadensersatz.

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    Was ist der Abgasskandal bei VW?

    Der Abgasskandal ist ein Konzernweiter Betrug an den Kunden, welche Fahrzeuge erhalten, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben. Dieser Skandal ist durch die US-Behörden ans Licht gebracht worden, da diese bei Tests eines Dieselmotors von Volkswagen deutlich erhöhte Abgasemissionen auf der Straße gemessen haben im Vergleich zum Prüflabor auf der Straße.

    Aufgrund dessen musste VW daher mehre Millionen Fahrzeuge Zurückrufen und entsprechend nachbessern. Der Abgasskandal wurde bislang schon in verschiedenen Dokumentationen aufgearbeitet. Wir fügen nachstehend eine Dokumentation ein, welche den Abgasskandal nochmals eindrucksvoll aufzeigt:

    Welche Motoren / Fahrzeuge sind bei VW betroffen?

    Nach dem Bericht hat sich der Dieselskandal bei Volkswagen nochmals deutlich ausgeweitet. Mittlerweile weiss man, dass nahezu die gesamte Dieselpalette des VW Konzerns (Euro 5 und Euro 6) mit Ausnahme der aktuellsten Motoren, welche unter die Dieselnorm Euro 6d-temp oder Euro 6d fallen manipuliert sind.

    Seit 2019 muss der Konzern auch 3,0 Liter Dieselmodelle der Abgasnorm Euro 4 zurückrufen. Hier wurde ebenfalls ein Pflichtrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt angeordnet. (https://www.kfz-betrieb.vogel.de/weiterer-vw-diesel-rueckruf-aeltere-3-liter-modelle-muessen-zur-nachruestung-a-887524/)

    Ebenfalls wurde durch ein gerichtliches Gutachten festgestellt, dass ebenfalls auch Benzinmotoren von VW mittels einer Lenkwinkelerkennung manipuliert werden. Das bedeutet, dass lediglich bei einer Geradeausfahren (welche nur auf dem Prüfstand stattfindet) die Abgasreinigung optimal funktioniert. Bei einem Lenkeinschlag jedoch deutlich erhöhte Werte gemessen werden.

    Benziner

    In einem gerichtlichen Gutachten hat sich herausgestellt, dass auch Benziner vom Abgasskandal betroffen sind. In dem gerichtlichen Gutachten wurde festgestellt, dass:

    Gemäß Prüfbericht ergab die Messung mit Lenkeinschlag vor Messbeginn im Vergleich zur Messung ohne Lenkeinschlag vor Messbeginn einen (gerundet) um

    59 % höheren CO Wert,

    1 % höheren THC-Wert,

    24,5 % höheren NOx-Wert ,

    1,6 % höheren NMHC-Wert

    3,8 % niedrigere Partikelmasse und

    18,6 % niedrigere Partikelzahl.

    Im konkreten Fall wird in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Anlage K3) der

    NOx-Ausstoß des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit 27,4 mg/km angegeben.

    Somit lag der NOx-Ausstoß beim 1. Versuch – mit Lenkeinschlag vor Messbeginn

    – (gerundet) um

    301 %

    und im 2. Versuch – ohne Lenkeinschlag vor Messbeginn – (gerundet) um

    242 %

    über den Vorgaben in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Anlage K3). Das gesamte Gutachten können Sie unter: https://www.vw-schaden.de/sites/default/files/2020-09/Gutachaten__AudiQ5_eigen.pdf

    einsehen und herunterladen. Die Ermittlungen des KBA in dieser Angelegenheit scheinen nicht sonderlich zielführend zu sein, wie ein Antwortschreiben in dieser Angelegenheit zeigt. Dieses können Sie hier ansehen: https://www.vw-schaden.de/sites/default/files/2020-09/Benziner_KBA_schwarz.pdf

    Das Fahrzeug Audi Q5 2,0 TFSI Motor und der Abgasnorm 6W ist mit einem Automatikgetriebe des Typs AL 551 verbaut. Nach unbestätigten Informationen der Kanzlei soll diese Lenkwinkelerkennung von Porsche entwickelt worden sein, und wurde angeblich seit den 90 er Jahren Konzernweit verbaut.

    Diesel

    Bei Dieselmotoren hat das Kraftfahrtbundesamt mittlerweile alle Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 189 zurückgerufen.

    Weiter hat das KBA hier auch 3,0 Liter Motoren 4,2 Liter Motoren verschiedenster Baujahre und Modellvarianten zurückgerufen. Es ist davon auszugehen, dass nach und nach noch weitere Rückrufe folgen werden. Wir gehen davon aus, dass alle Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6 (ausschließlich Euro 6 d und Euro 6 d-temp) Manipulationen aufweisen.

    Alle Typen des Motors EA 189:

    uebersicht EA 189

     

     

    Alle weiteren Typen Motortypen mit einem Pflichtrückruf durch das KBA wegen unzulässiger Abschalteirnichtungen:

    Ohne EA 189

    Nach unserer Einschätzung sind diese Listen des KBA nicht vollständig, da entweder die Prüfungen noch andauernd, oder nicht alle Pflichtrückrufe in diesen Listen aufgeführt wurden, oder derzeit noch „freiwillige“ Rückrufe der Hersteller zur Schadensbegrenzung laufen.

    Welche Dieselmodelle sind bei VW von der Abgasmanipulation betroffen?

    Da mittlerweile die Überprüfung der Betroffenheit für den Laien sehr schwierig geworden ist, empfehlen wir stets eine kompetente Kanzlei mit der Überprüfung zu beauftragen. Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Dieselmotoren bis auf die aktuelle Euro Norm 6d-temp und Euro 6 d betroffen sind. Nutzen Sie hierzu einfach unseren KFZ-Check.

    Nachfolgend möchten wir die betroffenen Motortypen möglichst übersichtlich darstellen:

    (EA 189) Drei- und Vierzylindermotoren - Euro 5 und Euro 6 Vorerfüller (Bluetec) - Hubraum 1,2 / 1,6 und 2,0 Liter

    (EA 897 / EA 896) 3.0-TDI-Sechszylindermotoren - Euro 5 und Euro 6 - Hubraum 2967 cm³

    (EA 288) Drei- und Vierzylindermotoren - Euro 6 a / b / c - Hubraum 1,4 / 1,6 und 2,0 Liter

    Fünfzylinder-Dieselmotor - Euro 5 - Hubraum von 2,5 Litern

    (EA 898) Achtzylinder-V-Motor - Euro 6 - 4,0 und 4,2 L

    Nachfolgend möchten wir darstellen in welchen Fahrzeugen überall die oben genannten Fahrzeuge verbaut sind. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich darstellen, dass in nahezu allen Modellen hier unzulässige Abschalteirnichtungen verbaut sind.

    • Golf
    • Passat
    • Tiguan
    • Polo
    • Jetta
    • Scirocco
    • Caddy
    • Beetle
    • Eos
    • Sharan
    • Touran
    • T5 Multivan
    • T6 Transporter
    • Crafter
    • Touareg
    • Weitere

    Golf

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Golf (1.6 TDI)
    • VW Golf VI (GTD,
    • VW Golf 1.6 TDI,
    • VW Golf 1.6 TDI BlueMotion,
    • VW Golf 1.6 TDI BlueMotion Technology,
    • VW Golf 12.0 TDI,
    • VW Golf Variant,
    • VW Golf Cabrio,
    • VW Golf Golf Plus
    • VW Golf VII 1.6 TDI Variant (Euro 6)

    Weitere Informationen zum VW Golf.

    Passat

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Passat B6, B7 und CC (1.6 TDI BlueMotion, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion Technology) (2008 – 2014)

    Weitere Informationen zum VW Passat.

    Tiguan

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Tiguan (2.0 TDI) (2007 – 2015)

    Weitere Informationen zum VW Tiguan.

    Polo

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Polo (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue Motion Technology)

    Weitere Informationen zum VW Polo.

    Jetta

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Jetta

    Weitere Informationen zum VW Jetta.

    Scirocco

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Scirocco (2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)

    Weitere Informationen zum VW Scirocco.

    Caddy

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Caddy (1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology) (2005 – 2014)

    Weitere Informationen zum VW Caddy.

    Beetle

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Beetle (1,6 TDI und 2,0 TDI) (2011 – 2014)

    Weitere Informationen zum VW Beetle.

    Eos

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Eos (2.0 TDI)

    Sharan

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Sharan I und II (2.0 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion) (2008 – 2014)
    • VW Sharan Highline

    Weitere Informationen zum VW Sharan.

    Touran

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW Touran (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2005 – 2014)

    Weitere Informationen zum VW Touran.

    T5 Multivan

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW T5 Multivan (2.0 TDI) (2009 – 2013)

    Weitere Informationen zum VW T5.

    T6 Transporter

    Bei Autos, die vom klassischen Abgasskandal von Volkswagen betroffen sind, wurde der Motor mit der Typbezeichnung VW EA 189 eingebaut. Hierbei handelt es sich um die folgenden Motoren:

    • 1.2-Liter-Diesel
    • 1.6-Liter-Diesel
    • 2.0-Liter-Diesel
    • VW T6 Transporter 2.0 TDI

    Weitere Informationen zum VW T6.

    Crafter

    Ohne bislang von der Öffentlichkeit beachtet worden zu sein, hat das Kraftfahrtbundesamt den Volkswagen Crafter mit dem Motor 2,5 Liter wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

    Die Freigabe des Rückrufs erfolgte hierbei schon am 10.02.2020. Die Feststellung des Rückrufes erfolgte dabei schon am 05.10.2018.

    Das KBA führt hier aus, dass der Grund des Rückrufes „unzulässige Abschalteinrichtung“ sei.

     

    Weitere Informationen zum VW Crafter.

    Touareg

    Weitere

    Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich darstellen, dass in nahezu allen Modellen hier unzulässige Abschalteirnichtungen verbaut sind.

    Welche Abschalteinrichtungen benutzt VW im Abgasskandal?

    Die von VW benutzen Abschalteinrichtungen sind sehr vielfältig. Diese Abschalteirnichtungen sind zum einen dem Kraftfahrtbundesamt offengelegt worden, zum anderen wurden diese von Hackern gefunden, welche durch Reverse Engineering, welches das auslesen des Softwarecode  bedeutet, herausgefunden, welche Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen verbaut sind. Einer dieser Hacker war der hacker Felix Domke, welcher hier seine Erkenntnisse zu verschiedenen Herstellern, insbesondere auch Volkswagen hier auf einem Hackerkongress 3c33 hier dargestellt, wie die Manipulation funktionierte, und wie dieser die Manipulation im Einzelnen aufgedeckt hat:

    Mittlerweile sind über verschiedene Rückrufbescheide, welche Öffentlich geworden sind, hier noch eine Vielzahl weiterer Abschalteirnichtungen bekannt geworden. Diese Abschalteinrichtungen lassen sich wie folgt aufzählen:

    Zykluserkennung / Fahrkurvenerkennung

    Wie in dem Video von Felix Domke beschrieben, sind die Abschalteirnichtungen steht darauf abzielend, dass im Prüfstandbetrieb die Abgasgrenzwerte sicher eingehalten werden, jedoch im „normalen Fahrbetrieb“ hingegen nicht. Aufgrund dessen wird der Prüfzyklus über verschiedene Parameter erkannt. Der eindeutigste Manipulationsvorgang ist hierbei, dass der genormte Prüfzyklus als Fahrkurve im System hinterlegt wird, und bei überschreiten der Prüfparameter eine andere Abgasreinigung durchgeführt wird. Diese Manipulation nennt man Fahrkurvenerkennung oder Zykluserkennung.

    Manipulation über die Temperatur (Thermofenster)

    Manipulation über die Höhe

    Manipulation über die Abgasrückführung

    Manipulation über die Abgasnachbehandlungseinheit

    Manipulation des On-Board-Diagnose Steuerungssystems

    Was bedeutet das Nutzen der entsprechenden Abschalteirnichtungen?

    Durch das Nutzen der Abschalteirnichtungen kommt es zu einer massiven Überschreitung von den entsprechenden Schadstoffausstoßen. Wie hoch die entsprechenden Überschreitungen sind, soll anhand einer Beispielmessung durch das KBA für Euro 5 und Euro 6 Fahrzeuge dargestellt werden. Ein VW-Polo stößt mithin auf dem Prüfstand 136mg /km NOx aus. Bei leichten Abweichungen von der Prüfstandmessung jedoch Abweichungen vom Prüfstand jedoch um die 800 mg / km NOx. Dies bedeutet, das Fahrzeug würde nicht mal die Euro Norm 3 erfüllen, bei welcher im Jahre 2000 erstmals ein NOx Grenzwert von 500 mg/km eingeführt worden ist.

    Nachfolgend eine Messungen welche durch das Kraftfahrtbundesamt im Rahmen des Untersuchungsbericht Volkswagen durchgeführt wurden. Hier sieht man deutlich die Überschreitungen der Grenzwerte (https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Abgasthematik/erster_ber_uk_vw_nox_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

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    Bei den NOx Abgasen handelt es sich um besonders Umweltschädliches Gift.Stickoxide – insbesondere Stickstoffdioxid – reizen und schädigen die Atmungsorgane. Erhöhte Konzentrationen in der Atemluft haben einen negativen Effekt auf die Lungenfunktion von Kindern und Erwachsenen.[19] Sie sind maßgeblich für die Entstehung des Sauren Regens mitverantwortlich, wobei Salpetersäure (HNO3) durch Reaktion von (2 NO2 + H2O → HNO3 + HNO2) oder durch Aufnahme von N2O5 in Aerosolpartikel und nachfolgender Bildung von NO3− in der flüssigen Phase entsteht.

    Diese Überschreitung der Grenzwerte hat zur Folge, dass das Fahrzeug nicht Typenkonform in den Markt gemacht worden ist. Neben den tatsächlichen extremen Überschreitungen der Grenzwerte drohen auch juristische Konsequenzen.

    Warum ist das nutzen von Abschalteinrichtungen unzulässig?

    Nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist die Verwendung von Abschalteinrich- tungen in Kfz, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig.

    Als Abschalteinrichtung gilt nach Art. 3 Abs. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

    „ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird“.

    Die Automobilindustrie stützt sich oftmals auf Ausnahmeregelungen. Als Ausnahemregelung ist folgendes geregelt:

    Die Verwendung einer Abschalteinrichtung ist nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht unzulässig, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten; wenn die Einrichtung nicht länger arbeitet, als es zum Anlassen des Motors erforderlich ist oder wenn die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.

    Gefragt worden ist, ob der Verschleißschutz von Bauteilen eine Abschalteinrichtung als zulässig rechtfertigen kann. Dafür müsste der Verschleißschutz sich als eine Einrichtung qualifizieren lassen, die notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Dieser Argumentation der Autoindustrie hat der EUGH in seinem Urteil vom 17.12.2020 eine klare Absage erteilt. Zum EuGH Urteil

    Weiter spricht noch ein wesentlicher Punkt dagegen, dass sich die Autoindustrie sich überhaupt auf die Ausnahmeregelung stützen kann. Grundsätzlich ist der Antragsteller verpflichtet entsprechende Ausnahmetatbestände im Typengenehmigungsantrag detailliert zu beschrieben. Aufgrund dessen ist im Muster zur Beantragung von Typengenehmigungen auch angegeben, dass „Im Falle von Systemen, Bauteilen oder elektrisch gesteuerten getrennten technischen Einheiten sein deren Leistungsdaten anzugeben.“

    Da die Abschalteirnichtungen jedoch in der Regel überhaupt nicht aufgeführt wurden, oder lediglich so rudimentär, dass keine Überprüfung stattfinden konnte, so können sich die Automobilhersteller auch nicht auf die Ausnahmegenehmigung berufen.

    Seit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1989 in dem sogenannten Altöl-Fall ist gerichtliche geklärt: „Im Immisionsschutzrecht ist es Aufgabe des Antragsstellers die beabsichtigte Tätigkeit so klar und präzise zu darzustellen. Tut er dies nicht, so kann er sich später nicht auf entsprechende Ausnahmeregelungen berufen.“

    Dies ist auch jedem Laien einleuchten, wenn dieser z.B. eine detaillierte Baugenehmigung erhält, so kann dieser nicht später noch Änderungen dran vornehmen, welche im Plan so nicht aufgeführt waren.

    Ebenfalls ist auch das viel diskutierte Thermofenster in den meisten Ausgestaltungen rechtswidrig, da es gegen explizite Regelungen verstößt:

    In Ergänzung zu den Vorgaben der Emissions-Basis-Verordnung finden sich in der Durchführungs-Verordnung 692/2008/EG weitere spezifische Vorgaben zur Funktion der NOx-Nachbehandlungseinrichtung, Art. 3 Abs. 9 VO 692/2008/EG erklärt zunächst in UAbs. 1, dass die Typ 6-Prüfung zur Messung der Emissionen bei niedrigen Temperaturen gemäß Anhang VIII nicht für Die- selfahrzeuge gilt. Um die dadurch entstandene Lücke zu schließen, enthalten die folgenden Unterabsätze folgende Regelungen (Herv. d.V.):

    UAbs. 2. Bei der Beantragung einer Typgenehmigung belegen die Hersteller der Genehmigungsbehörde jedoch, dass die NOx-Nachbehandlungseinrichtung nach einem Kaltstart bei – 7 °C innerhalb von 400 Sekunden eine für das ord- nungsgemäße Arbeiten ausreichend hohe Temperatur erreicht, wie in der Prü- fung Typ 6 beschrieben.

    UAbs. 3. Darüber hinaus macht der Hersteller der Genehmigungsbehörde An- gaben zur Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems (AGR), einschließlich ih- res Funktionierens bei niedrigen Temperaturen.

    UAbs. 4. Diese Angaben umfassen auch eine Beschreibung etwaiger Auswir- kungen auf die Emissionen.

    UAbs. 5. Die Genehmigungsbehörde erteilt keine Typgenehmigung, wenn die vorgelegten Angaben nicht hinreichend nachweisen, dass die Nachbehand- lungseinrichtung tatsächlich innerhalb des genannten Zeitraums eine für das ordnungsgemäße Funktionieren ausreichend hohe Temperatur erreicht.

    UAbs. 6. Auf Verlangen der Kommission legt die Genehmigungsbehörde An- gaben zur Leistung der NOx-Nachbehandlungseinrichtungen und des AGR- Systems bei niedrigen Temperaturen vor.

    Zutreffend kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages vor dem Hintergrund dieser Vorschriften zu dem Ergebnis (S. 17):

    Diese Regelungen belegen, dass nach der Durchführungs-Verordnung die NOx- reduzierenden technischen Elemente auch bei den genannten kalten Umgebungstemperaturen außer in den ersten 400 Sekunden nach einem Kaltstart ordnungsgemäß arbeiten und damit eine wirksame Emissionsreduzierung bewirken sollen.

    Nachweispflichtig dafür, dass die vorgenannten Vorschriften erfüllt sind, ist der Antragsteller. Dass die entsprechenden Thermofenster rechtswidrig sind, müsste VW und die weiteren Hersteller spätestens nach der Strafzahlung in USA aus dem Jahre 1974 wissen. Hier wird beispielhaft auf Wikipedia ausgeführt:

    „Bereits 1974 zahlte VW eine Strafe von 120.000 US-Dollar wegen eines Verstoßes gegen den Clean Air Act. Vier 1973er Modelle von VW nutzten Temperatursensoren zur Anpassung der Emissionen, ohne dass dies bei der Zulassung angegeben worden wäre. VW zahlte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der EPA, ein Rückruf fand nicht statt. Ähnliche umgebungstemperaturabhängige Defeat Devices fand die EPA im selben Jahr auch bei Chrysler, Ford, General Motors und Toyota.“

    Mithin ist das Nutzen der Abschalteinrichtungen mithin klar unzulässig.

    Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es für die Fahrezuginhaber durch die Abschalteinrichtungen?

    Diese Überschreitung der Grenzwerte hat zur Folge, dass das Fahrzeug nicht Typenkonform in den Markt gemacht worden ist. Aufgrund dessen kann es daher bis zur Betriebsstillegung kommen. Aufgrund dessen kam es in den Jahren 2018 und 2019 zu ca. 50.000 eingeleitete Außerbetriebsetzungen. Dies zeigt nachdrücklich die folgende Grafik auf:

    Abgasskandal Volkswagen - Außerbetriebsetzungen
    Abgasskandal Volkswagen – Stilllegungen KBA

    Quelle: (https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Markueberwachung_allgemein/Marktueberwachungsbericht/marktueberwachungsbericht_2019_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

    Häufig konnte mit einem Softwareupdate die Ausserbetriebssetzung des Fahrzeugs vermieden werden. Dennoch halten die meisten Fahrzeuge auch nach dem Softwareupdate die vorgegebenen Grenzwerte nicht ein, so dass gegebenenfalls nochmals eine gerichtliche Untersagung drohen kann. Hier klagen entsprechende Verbände gegen die Freigabe des Softwareupdates (https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Abgasthematik/bericht_Wirksamtkeit_SW_Updates.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

    Neben der Gefahr der Stilllegung droht den Kunden ebenfalls auch ein großer Wertverlust der Fahrzeuge. Dies insbesondere deshalb da die Fahrzeuge durch das aufkommen von entsprechenden Fahrverbotszohnen nicht mehr umfassend nutzbar sind. Es hat durch den Dieselskandal ebenfalls auch ein Wertverfall insgesamt bei Dieselfahrzeugen stattgefunden.

    Was passiert bei einem Rückruf durch den Hersteller oder das Kraftfahrtbundesamt?

    Grundsätzlich gibt es drei Konstellationen, die bei entsprechenden Abgasskandalfälleän unterschieden werden müssen. Dies ist zum einen der Fall, dass ein Pflichtrückruf durch eine Aufsichtsbehörde erlassen worden ist. Ebenfalls ist der Fall zu unterscheiden von dem Fall, dass der Hersteller einen freiwilligen Rückruf des Fahrzeugs zur Verbesserung des Emissionsverhalten durchführen möchte. Die dritte Fallkomponente ist die, dass kein Rückruf vorliegt, d.h. es liegt weder eine Rückruf des Herstellers, noch eine Pflichtrückruf der zulassenden Behörde vor.

    Es liegt ein Pflichtrückruf durch das KBA oder eine andere europäische Behörde vor.

    In dieser Konstellation ist ein dringendes Handeln notwendig, da durch den Pflichtrückruf die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann. Oftmals kann durch ein Softwareupdate die Ausserbetriebssetzung abgewandt werden.

    Die Gefahr besteht jedoch dann, dass entsprechende Beweismittel für ein Gerichtsverfahren vernichtet wurden.

    Es liegt ein freiwilliger Rückruf durch den Hersteller vor

    Oftmals ist ein freiwilliges Hersteller Update der Software „freiwillige Servicemaßnahme“ lediglich eine Maßnahme die einem behördlichen Rückruf vorgeschlagen ist. Wir raten in diesem fall ebenfalls dringend zu juristischer Beratung, insbesondere da durch das Softwareupdate wiederum entsprechende Beweismittel erschwert werden könnten.

    Es liegt kein Rückruf des Hersteller oder der Behörde vor.

    In dieser Konstellation handeln wir dennoch zum handeln, wenn bekannt wurde, dass der Motortyp manipuliert worden ist, und der Hersteller entsprechend ebenfalls unter Verdacht der Manipulation steht. Ein zu Langes Abwarten kann in solchen Fallkonstellationen führen, dass ein Gericht die Ansprüche als Verjährt ansieht. Aufgrund dessen ist auch in dieser Konstellation zu einem zügigen Handeln zu raten.

    Die Verjährungsfristen sind:

    •  1-2 Jahre nach Kaufdatum aus den Gewährleistungsansprüchen (Detailprüfung durch Anwalt)
    • 3 Jahre Ansprüche aus dem Vertrag seit Vertragsschluss
    • 1 Jahr nach Kenntnis der arglistigen Täuschung
    • 3 Jahre nach Kenntnis der sittenwidrigen Schädigung
    • 10 Jahre Restschadensersatz

    Da die Berechnung der entsprechenden Fristen im Einzelfall komplex sein kann, ist daher zu einer kurzfristigen Beratung durch einen Spezialisten zu raten.

    Wird durch ein Softwareupdate das Fahrzeug in einen rechtmäßigen Zustand versetzt?

    Durch die entsprechenden Softwareupdates tritt in der Regel eine Verbesserung des Abgasverhaltens ein. Es liegt hier jedoch auf der Hand, dass diese Verbesserung des Abgasverhaltens mit einer Verschlechterung der Verbrauchswerte, und auch der Dauerhaltbarkeit einhergehen. Dies deshlab, da das Fahrzeug für eine deutlich kürze Dauer der Abgasreinigung aufgrund der Manipulation ausgelegt ist. Es handelt sich mithin um einen Betrug. Der betrug ist, dass entgegen der Vorgaben entsprechend günstigere Materialien verbaut wurden.

    Die Verbesserungen nach dem Softwareupdate sind oft nur marginal und dennoch weit über den zulässigen Werten:

    • Bildschirmfoto 2021-03-03 um 18.06.25
    • Bildschirmfoto 2021-03-03 um 18.06.55
    • Bildschirmfoto 2021-03-03 um 18.07.35

    Hierdurch wird eindrücklich gezeigt, dass die Fahrzeuge auch nach einem Softwareupdate, welches die Rechtmäßigkeit herstellen soll, d.h. bei Euro 5 für 180 mg/km und Euro 6 zu 90 mg/km Tox Ausstoß sorgen soll, die Werte weiterhin massiv überhöht sind.

    Weiter werden durch den Hersteller z.B. bei seinem Softwareupdate zum EA 189 weiterhin auf zwei Abschalteinrichtungen zurückgegriffen. Dies ist zum einen ein Thermofenster und zum anderen eine Höhenabschaltung.

    Ebenfalls wurde auch eine Zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen festgestellt. Es ist mithin schon zum Rückruf vom Rückruf gekommen, wegen dem Nutzen unzulässiger Abschalteinrichtungen.

    Pflichtrückruf VW EOS

    Wie fallen die Urteile gegen VW aus?

    Die Urteile gegen den VW-Konzern fallen meist positiv aus. Hier ist jedoch nach den entsprechenden Modellen und Varianten zu unterscheiden. Eines der wichtigsten Urteile ist das wegweisende Urteil des BGH in dem Fall Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19 hierdurch wurde die Haftung grundsätzlich festgestellt. Es gibt jedoch Konstellationen, welche noch nicht Entschieden sind, und es gibt in nahezu allen Bereichen hier dogmatische Streitigkeiten zur Berechnung des Schadensersatz.

    Eine Zusammenstellung der aktuellsten Urteile haben wir Ihnen auf folgender Seite vorgenommen:

    abgasskandal.de/urteile/urteile-gegen-volkswagen/

    Kann ich jetzt noch was machen, oder ist schon alles verjährt?

    Wir gehen davon aus, dass wir in nahezu fast allen Fällen, in denen der Kaufzeitpunkt nicht länger wie 10 Jahre zurückliegt noch ein erfolgreiches Ergebnis für die Mandaten erzielen können. Hintergrund ist, dass wir zu diesem Komplex das erste positive Urteil zum Paragraphen §852 BGB erstritten haben. In §852 BGB ist geregelt:

    § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung

    Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

    Mithin gehen wir davon aus, dass wir stets noch positive Ergebnisse erzielen können. Insbesondere da das LG Bonn mit Urteil vom 10.11.2020 hat, dass das Erlangte der Kaufpreis ist. Dies bedeutet, dass man 10 jähre lang die vom BGH berechneten Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

    Welche Möglichkeiten habe ich aufgrund des Abgasskandals?

    Vorgehen gegen den Verkäufer

    Grundsätzlich können Sie aus den Rechten der Mängelgewährleistung gegen den Verkäufer vorgehen.

    Ebenfalls ist es auch denkbar, dass Sie aus verschiedenen Konstellationen den Kaufvertrag mit dem Verkäufer anfechten können z.B. wegen arglistiger Täuschung.

    Vorgehen gegen den Hersteller des Fahrzeugs

    Nach allgemeiner Auffassung haftet ein nach § 826 BGB haftender Hersteller im Wege des Schadensersatzes. Die Ausgestaltung des Schadensersatzes ist dabei noch nicht höchstrichterlich geklärt.

    Jedenfalls kann man die Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder gegen Herausgabe eines erzielten Veräußerungserlöses.

    Nach Meinung der Kanzlei, kann man auch einen Restvertrauensschaden geltend machen und das manipulierte Fahrzeuge behalten. Dies bedeutet, man hätte das Fahrzeug nicht zu diesem Preis erworben, da dieser als Überzogen angesehen wird.

    Auszug aus BGH NJW 2006, 3139, 3141: „Nach einer Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen kann die geschädigte Vertragspartei grundsätzlich nur Ersatz des Vertrauensschadens verlangen … Der Geschädigte ist danach so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde … Die Rechtsprechung des BGH räumt ihm … das Recht ein, an dem für ihn ungünstigen Vertrag festzuhalten. Geschieht das, reduziert sich der zu ersetzende Vertrauensschaden auf die berechtigten Erwartungen des Geschädigten, die durch den zu Stande gekommenen Vertrag nicht befriedigt werden … Es geht dann nicht darum, den Vertrag an die neue Situation anzupassen, sondern nur darum, den so reduzierten Vertrauensschaden zu berechnen. Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen … Schaden ist danach der Betrag, um den der Geschädigte den Kaufgegenstand zu teuer erworben hat … Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.“

    Vorgehen gegen den Zulieferer

    Derzeit wird zu prüfen sein, ob gegen die Vielfältig durch den Skandal mit betroffenen Zulieferer hier ein Schadensersatzansprüche nach §831 BGB geltend zu machen ist.

    § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen

    (1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
    (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.
    Lohnt sich ein Vorgehen für mich?

    Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten. Zum einen das Fahrzeug behalten. Hier setzen wir einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 10-30 % des Kaufpreises an. Mit der Begründung, dass man das Fahrzeug in diesem Fall nur zu diesem geminderten betrag erworben hätte.

    Andernfalls kann man auch mit einer Gesamtlaufleistung hier den Schadensersatzberechnen. Hierzu haben wir Ihnen nachstehend eine komfortable Berechnungsmöglichkeit an die Hand gegeben.

    https://abgasskandal.de/kfz-check/

    Fahrzeug behalten

    Wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten, können wir einen sogenannten Restvertrauensschaden geltend machen. Diesen Restvertrauensschaden sehen wir bei ca. 15-25 % Des Kaufpreises.

    Dies ist auch durch eine Vielzahl von Rechtsprechung bestätigt worden.

    • OLG Karlsruhe, Hinweisbeschl. v. 29.10.2019 – 17 U 102/18, BeckRS 2019, 28021 = juris.
    • OLG München, Hinweisbeschl. v. 2.1.2020 – 8 U 5307/19, BeckRS 2020, 384 (obiter dictum Rn. 26).
    • OLG Stuttgart
      -Urt. v. 11.12.2019 – 9 U 3/19, BeckRS 2019, 32200.
      -Hinweisbeschl. v. 12.12.2019 – 14 U 92/19, BeckRS 2019, 31924 = juris.
    • LG Bremen, Urt. v. 12.04.2019 – 4 O 365/18, BeckRS 2019, 6354 Rn. 50 ff.
    • LG Koblenz, Urt. v. 01.02.2019 – 15 O 136/18, DAR 2019, 335 = juris Rn. 39 ff.
    Fahrzeug zurückgeben

    Grundsätzlich können Sie das Fahrzeug unter Anrechnung der Nutzungen zurückgeben. Sollten Sie das Fahrzeug verkauft haben, müssten Sie sich einen entsprechenden Verkaufserlös anrechnen lassen.

    Der BGH rechnet hier mit 300.000 KM in seinem Urteil vom 25.05.2020. Eine genaue Berechnung können Sie unter unserem Onlinetool hier für Ihren Fall durchführen: https://abgasskandal.de/kfz-check/

    Welche Risiken habe ich bei einem Vorgehen gegen VW?

    ohne Rechtschutzversicherung im Abgasskandal VW

    Wenn Sie ihnen Rechtschutzversicherung in Ihrem Fall vorgehen wollen, besteht ein gewisses Kostenrisiko.

    Gerne klären wir Sie persönlich über Ihr Kostenrisiko auf. Nutzen Sie dazu einfach unsere Rückrufbitte unter https://abgasskandal.de/kfz-check/

    Hier können sie zunächst alle Daten für Ihren Fall berechnen. Danach werden wir Ihnen gerne alle weiteren notwendigen Daten zukommen lassen, und Sie über Ihre individuelle Kosten aufklären.

    Eine unbekannte ist in diesen verfahren stets, ob ein Gutachten erstellt werden muss. Entsprechende Gutachten können manchmal sehr teuer sein. Aufgrund dessen ist eine Abklärung des Fahrzeugtyps sehr wichtig. Für solche Gutachten werden manchmal von Gerichten Vorschüsse in der Größenordnung von 50.000- 100.000 € angefordert. Aufgrund dessen ist uns hier wichtig, Sie vor einem Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung ausführlich über Ihre Chancen und Risiken aufzuklären.

    mit Rechtschutzversicherung im Abgasskandal VW

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie risikofrei den Prozess führen. Etwaige Kosten sind durch die Rechtsschutzversicherung abzudecken. Selbst wenn Gutachterkosten vom Gericht angefragt werden, so sind diese von der Rechtsschutz vorzustrecken.

    Wir kümmern uns auch um die Deckungsanfrage der Rechtsschutzversicherung. Diesen Service übernehmen wir selbstverständlich kostenfrei mit.

    Wie kann ich die Kanzlei mit meinem Dieselskandal-Fall beauftragen?

    Grundsätzlich benötigen wir lediglich unseren ausgefüllten Aufnahmebogen so wie unsere Vollmacht. nachdem uns diese Punkte vorliegen, können wir direkt für Sie tätig werden. Unseren Aufnahmebogen finden Sie hier:

    Zum Aufnahmebogen
    News zum Abgasskandal bei Volkswagen
    Focus berichtet, dass sich die Hinweise auf den Betrug bei neueren Dieselfahrzeugen verdichten.
    9. November 2021

    Focus berichtet, dass sich die Hinweise auf den Betrug bei neueren Dieselfahrzeugen verdichten.

    In einem neuen Bericht des Focus wird dargestellt, dass sich auch der Betrug an den neueren Dieselfahrzeugen des VWKonzern mit der Motorkennung EA 288 nun verdichten. Der Focus stellt hierbei raus, dass: Auch der EA 288 in Europa durch den Bussgeldbescheid abgedeckt ist Hierzu führt VW in dem Bericht aus: VW betont auf Anfrage von…

    In Allgemein, EA 288, Motortypen Volkswagen, Volkswagen
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    Weiterer Rückruf zum Motor EA 189 des Fahrzeug Amarok (freiwilliger Rückruf)
    19. Oktober 2021

    Weiterer Rückruf zum Motor EA 189 des Fahrzeug Amarok (freiwilliger Rückruf)

    Der Abgasskandal hört nicht auf. Wie uns Mandanten nun mitgeteilt haben, gibt es beim VW Amarok mit dem MotorEA 189 einen weiteren freiwilligen Rückruf auch nachdem man schon das Pflichtupdate für den EA 189 aufgespielt hat. Das derzeitige Update läuft unter dem Aktionscode 23DF. Wir sehen uns in unserem Vortrag damit bestätigt, dass VW beim…

    In Allgemein, EA 189, Motortypen Volkswagen, Volkswagen
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    Verdacht der unzulässigen Abschalteinrichtung bei EA288 aus Sichtung der Akten der DUH
    17. Mai 2021

    Verdacht der unzulässigen Abschalteinrichtung bei EA288 aus Sichtung der Akten der DUH

    Wie wir am 23. April berichteten, hat die Deutsche Umwelthilfe eine Pressekonferenz zu den Akten der Behörden abgehalten und diese veröffentlicht. Diese Akten hat die DUH nach einem jahrelangen Rechtsstreit, mitunter der Androhung eines Zwangsgeldes nun ausgehändigt bekommen. Wir haben die Akten gesichtet und stellen in diesem Artikel dar, wieso der Motor EA288, unserer Meinung...

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    OLG Naumburg verurteilt VW zu Schadensersatz wegen EA288
    30. April 2021

    OLG Naumburg verurteilt VW zu Schadensersatz wegen EA288

    Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt Volkswagen in seiner Entscheidung vom 09.04.2021 (Az. 8 U 68/20) wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz. Nach dem OLG Köln und dem OLG Düsseldorf, geht das nächste Oberlandesgericht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor EA288 aus. In dem Fall geht es um einen VW Golf VII 2.0 TDI Euro 6 mit…

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    DUH Akten offenbaren: Urteil des BGH vom 30.07.2020 AZ: VI ZR 5/20 nicht weiter haltbar.
    30. April 2021

    DUH Akten offenbaren: Urteil des BGH vom 30.07.2020 AZ: VI ZR 5/20 nicht weiter haltbar.

    Wir haben berichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt geführt hat, und hier die Akten zum Skandalmotor EA 189 ungeschwärzt erhalten hat. Diese Akten können Sie hier herunterladen: Diese Akten offenbaren wie sehr der Volkswagen Konzern hier die Behörden und die Gerichte an der Nase herumgeführt hat. Hierauf hat auch der…

    In Allgemein, BGH-Urteile und Beschlüsse, EA 189, Rechtsprechung, Volkswagen
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    Seat Leon mit dem Motor EA 288 unterliegt nun ebenfalls einem weiteren Rückruf (Rückrufcode 23CJ)
    15. April 2021

    Seat Leon mit dem Motor EA 288 unterliegt nun ebenfalls einem weiteren Rückruf (Rückrufcode 23CJ)

    Unter dem Rückrufcode 23CJ führt Seat mittlerweile auch beim Seat Leon einen „freiwilligen Rückruf“ durch. Es ist daher zu vermuten, dass der Volkswagen Konzern durch die freiwilligen Rückrufe hier versucht die unzulässigen Abschalteirnichtungen in den Motoren EA 288 nach und nach zu entfernen, bis es einen Pflichtrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt geben kann. Es bleibt mithin…

    In Allgemein, EA 288, Motortypen Volkswagen, Rückruf KBA, Volkswagen
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    Volkswagen muss beim Dieselbetrug auch die Finanzierungskosten voll ersetzen.
    13. April 2021

    Volkswagen muss beim Dieselbetrug auch die Finanzierungskosten voll ersetzen.

    Heute hat der BGH in einem Dieselverfahren geurteilt. Streitig war hierbei die Frage, ob der Konzern der Klägerin die Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 € für Darlehenszinsen und eine Kreditausfallversicherung zu ersetzen hat. Der BGH hat hier positiv für die Geschädigten geurteilt. Dieser führt in seiner Pressemitteilung aus: Die Vorinstanzen haben auf der Grundlage der…

    In Allgemein, BGH-Urteile und Beschlüsse, EA 189, Motortypen Volkswagen, Rechtsprechung, Volkswagen
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    LG Dortmund spricht Schadensersatz beim Nachfolgemotor EA 288 gegenüber VW zu
    7. April 2021

    LG Dortmund spricht Schadensersatz beim Nachfolgemotor EA 288 gegenüber VW zu

    Auch das Landgericht Dortmund hat mit einem Urteil vom 26. März 2021 Az.: 12 O 294/20 entschieden, dass auch dem Käufer eines Audi A4 welcher Abgasnorm Euro 6 hat und im Mai 2016 erworben wurde, Schadensersatzansprüche zustehen, da das Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist. Dieses Urteil ist Wiederrum eine positive Nachricht für alle Geschädigten Fahrzeughalter des Fahrzeugs…

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    VW will Winterkorn wegen dem Abgasskandal zivilrechtlich verklagen
    31. März 2021

    VW will Winterkorn wegen dem Abgasskandal zivilrechtlich verklagen

    Wie mehrere Zeitungen übereinstimmend berichten, möchte nun Volkswagen vom ehemaligen Chef Winterkorn nun Schadensersatz geltend machen. Hierbei ist spannend zu wissen, dass Volkswagen hier nicht aus einer vorsätzlichen tat gegen den ehemaligen VW-Chef vorgehen möchte, sondern lediglich wegen einer fahrlässigen Verletzung seiner Pflichten. Der Hintergrund hiervon ist, dass dann die Managerhaftpflichtversicherung von Winterkorn einspringen müsste….

    In Allgemein, Volkswagen
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    OLG Koblenz verurteilt Audi zu Schadensersatz
    17. März 2021

    OLG Koblenz verurteilt Audi zu Schadensersatz

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat Audi in seiner Entscheidung vom 17.03.2021 (Az. 5 U 1343/20) zu Schadensersatz verurteilt. In dem durch die Audi AG federführend entwickelten Motor EA897 bzw. EA896 2. Gen., ist nach der Überzeugung des Senats, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das OLG hat die Beklagte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von 31.668,71 Euro,…

    In Audi, Audi-Urteile, EA 896, EA 897, OLG-Urteile, Urteile EA 897, Volkswagen, Volkswagen-Urteile
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