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In einem neuen Bericht des Focus wird dargestellt, dass sich auch der Betrug an den neueren Dieselfahrzeugen des VWKonzern mit der Motorkennung EA 288 nun verdichten.
Der Focus stellt hierbei raus, dass:
Hierzu führt VW in dem Bericht aus:
VW betont auf Anfrage von FOCUS Online, dass sich der deutsche Bußgeld-Bescheid bei den EA288-Motoren nur auf Modelle in den USA beziehe: „Die in den USA und Kanada vertriebenen Volkswagen mit EA288 Motor sind technisch von denen in Europa vertriebenen grundsätzlich verschieden und nicht vergleichbar. Aufgrund der in den USA im Vergleich zu Europa gänzlich unterschiedlichen Abgasgesetzgebung sind die dort vertriebenen Motorkonzepte sowohl hardware-, als auch softwareseitig unterschiedlich. Kein EA288-Motor hat in Europa einen behördlichen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten. [Vom] KBA [wurde] kein Motor so umfangreich in eigenen, unabhängigen Untersuchungen überprüft wie der EA288. Das Ergebnis war immer gleich, es liegt keine unzulässige Abschalteinrichtung beim EA288 vor. Die entsprechenden Ergebnisse hat das KBA in seinen Untersuchungsberichten detailliert veröffentlicht„, so der Konzern gegenüber FOCUS Online.
Die Staatsanwaltschaft sieht das offensichtlich anders. Hier wird aufgeführt:
Doch offenbar hat Volkswagen – und damit auch Konzernchef Herbert Diess – nicht die ganze Wahrheit gesagt. FOCUS Online liegt jetzt der Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig aus dem Jahr 2018 vor. Und der zeigt etwas ganz anderes: Sowohl der Motor EA189 als auch der EA288 verfügten über eine illegale Abschalteinrichtung. Und während in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zwar erwähnt wird, dass sich das Bußgeld selbst neben den EA189-Motoren nur auf die EA288-Motoren in den USA bezieht, finden sich an anderer Stelle in dem 37 Seiten langen Bescheid Angaben, die nahelegen, dass sich der Betrug durchaus auch auf andere Länder erstreckte:
Welche Fahrzeuge das im Einzelnen sind, enthält eine Anlage zum Bescheid. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilt auf Anfrage von FOCUS Online mit, dass man diese Liste „aus Rechtsgründen“ nicht veröffentliche, da es sich um „einen wesentlichen Aktenbestandteil handelt und Ermittlungsakten zum Bußgeldverfahren oder Teile von ihnen nach den Regelungen der Strafprozeßordnung grundsätzlich nicht der Versendung an Medien unterliegen.“
Auf den Widerspruch zwischen der Aussage Volkswagens und den Details im Bescheid zur Bandbreite der betroffenen Modelle angesprochen, verweist der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe einerseits auf die auch von VW geteilte Pressemitteilung, in der ausgeführt wird, dass das Bußgeld sich beim EA288-Motor nur auf die Fahrzeuge in den USA bezieht. Ziehe betont aber gleichzeitig, dass im Bescheid „das dort stehende“ gelte. Und er ergänzt: „Es ist hingegen nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Interpretation von VW zu interpretieren und darin begründete Widersprüche zu erklären.“
Den gesamten Bericht des Focus können Sie hier nachlesen: https://m.focus.de/auto/news/abgas-skandal/vw-ea-288-vw-unter-druck-hinweise-auf-betrug-bei-neueren-dieselautos-verdichten-sich_id_24352284.html