Auch Opel ist betroffen vom Abgasskandal.
Schon 2016 haben Untersuchungen mit Beteiligung der Deutschen Umwelthilfe in Dieselfahrzeugen des Herstellers Opel Abschalteinrichtungen entdeckt. Diese schränken die Funktion der Abgasreinigung ein, dadurch werden mehr schädliche Abgase produziert als gesetzlich zulässig.
Aufgefallen war dies zunächst bei dem von Opel selbst als besonders sauber beworbenen Zafira 1,6 Liter Diesel. Bereits zu Beginn des Abgasskandals im Herbst 2015 ist aufgefallen, dass es eine Diskrepanz zwischen den Abgaswerten auf dem Prüfstand und den Werten bei einer tatsächlichen Fahrt auf der Straße gibt. Diese Vermutung wurde durch erste Test im Labor bestätigt, denn die Abgasreinigung reinigt die Abgase nur auf dem Prüfstand um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Durch die Zusammenarbeit von MONITOR, dem Spiegel und der Deutschen Umwelthilfe hat man es geschafft den Programmcode des Steuergerätes zu entschlüsseln. Diese Software des Steuergerätes wirft jedoch die Frage auf, ob Opel nicht auch wie Volkswagen im Schummeldiesel eine Software verwendet die erkennt, ob ein Auto einem Abgastest unterzogen wird.
Im Oktober 2018 wurde bekannt, dass die Polizei die Geschäftsräume von Opel in Rüsselheim und Kaiserslautern durchsucht hat. Laut Oberstaatsanwältin wird gegen Opel wegen des Anfangsverdachts des Betruges wegen Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software ermittelt.
Opel behauptet jedoch weiterhin, dass die Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen und kooperiert nach eigenen Angaben mit den Behörden. Das Bundesverkehrsministerium veranlasste daraufhin eine amtliche Anhörung gegen Opel wegen drei Fahrzeugmodellen. Opel sollte sich hier bezüglich der Abschalteinrichtungen äußern.
Im Oktober 2018 erlies das KBA Rückrufe, welcher die Opel Dieselmodelle Insignia, Cascada und Zafira Euro betrifft. Der Grund für die Rückrufe waren unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen.
Opel hatte gegen diese Rückrufe Rechtsmittel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt. Betroffen sind rund 96.000 Fahrzeuge. Das Gericht entschied gegen Opel. Auch in zweiter Instanz scheiterte Opel.
Die Motorsteuerung reduziert die Abgasreinigung zum Beispiel wenn die Drehzahl des Motors 2400 Umdrehungen pro Minute überschreitet oder das Fahrzeug schneller als 145 km/h fährt. Diese Werte wurden zunächst in der Software entdeckt und anschließend auch durch Test auf dem Prüfstand und der Straße bestätigt. Diese Werte sind gerade essenziell für die Messung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus, so dass man von einer unzulässigen Prüfstanderkennung ausgeht.
Weiter wird in dem Fahrzeug auch ein sogenanntes Thermofenster verwendet, welches so eng gesetzt ist, dass es nahezu nur auf dem Prüfstand aktiv ist. Dieses Thermofenster bei Opel liegt in einem Bereich von 17- 33 Grad. Hier liegt ein Gutachten des KBA selbst vor, welches hier bescheinigt, dass es sich hierbei ebenfalls um eine unzulässige Abschalteinrichurtng handelt, da diese Werte gerade auf den Prüfstand abzielen, wo eine Temperatur von 20- 30 Grad vorgeschrieben ist.
Thermofenster:
Das Thermofenster wird von vielen, wenn nicht von fast allen Autoherstellern verwendet. Trotz der nahezu evidenten Vergleichbarkeit des Thermofensters mit den offiziellen Temperaturen des Prüfstandes zur Zulassung, behaupten alle Hersteller das Thermofenster ausschließlich dem Motorschutz. Bei Opel wird die Abgasnachbehandlung erst bei 17 Grad Celsius angeschaltet und ab 33 Grad Celsius wieder ab. Außerhalb dieses Temperaturfensters arbeitet die Abgasnachbehandlung gar nicht oder nur eingeschränkt.
Zum Vergleich, die Temperatur des Prüfstandes muss vorgeschrieben zwischen 20 und 30 Grad Celsius liegen.
Geschwindigkeit und Drehzahl:
Auch Abhängig von der Geschwindigkeit schalten die betroffenen Fahrzeuge von Opel die Abgasnachbehandlung aus.
Wird eine Geschwindigkeit von 145 km/h länger als 10 Sekunden gefahren, spritzt die Reinigungsanlage kein AdBlue mehr ein.
Auch hier ist interessant, dass die Höchstgeschwindigkeit auf dem Prüfstand 120 km/h beträgt.
Bei der Drehzahl findet eine Ähnliche Abschaltung statt. Wird eine Motordrehzahl von 2400 Umdrehungen pro Minute erreicht, wird die Abgasnachbehandlung abgeschaltet.
Die maximale Drehzahl auf dem Prüfstand beträgt 2200 Umdrehungen pro Minute.
Höhenmeter:
Eine andere Abschaltung der Abgasnachbehandlung erfolgt bei einem Luftdruck unter 915 Millibar. Dies entspricht etwa 850 Höhenmetern.
Der höchste Prüfstand für Typengenehmigungen liegt bei 660 Höhenmetern.
Die Abgasnormen in Deutschland werden Clean Air Act verschärft. Hierdurch soll die Autoindustrie dazu gebracht werden, möglichst saubere und umweltfreundliche Fahrzeuge herzustellen. Im Zulassungsverfahren müssen die Hersteller alle Abschalteinrichtungen offen legen. Diese sind nur sehr eingeschränkt zulässig. Die Hersteller geben die jetzt monierten Abschalteinrichtungen gerade nicht im Zulassungsverfahren an, da die Fahrzeuge so nicht genehmigt werden könnten. Die Fahrzeuge verstoßen gegen EU-Vorgaben, und es droht daher latent die Stilllegung des Fahrzeugs, da diese entgegen den EU-Vorgaben ein vielfaches an giftigen Stoffen wie NOx oder Feinstaub ausstoßen.
Welche Pflichtrückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen wurden durch das KBA erlassen?
Am 23.01.2020 hat das KBA überwachte Rückrufaktion unter der KBA-Referenznummer 008290 beziehungsweise unter dem Hersteller-Code E15-2025000 (17-R-021) veranlasst.
Betroffen sind folgende Opel-Dieselmodelle:
Zafira 1,6
Zafira 2,0
Cascada 2,0
Insignia 2,0
Auch betroffen sind folgende Opel-Modelle mit Ottomotoren unter der KBA-Referenznummer 008643 beziehungsweise unter dem Hersteller-Code E191900462 (19-N-036):
Adam 1,2 und 1,4
Corsa 1,2 und 1,4
Wir gehen davon aus, dass in der gesamten Dieselflotte des Herstellers entsprechende unzulässige Abschalteirichtungen verbaut sind, und dass hier nach und nach weiterer Pflichtrückrufe durch das KBA folgen werden.