Der Abgasskandal um VW und Mercedes scheint nun doch auch Volvo zu erreichen. Zwar musste der schwedische Hersteller bisher weder Bußgelder zahlen, noch hat er mögliche Manipulationen eingeräumt, dennoch verdichten sich die Hinweise, dass auch Volvo mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen arbeitete.
Wie die deutsche Umwelthilfe (DUH) feststellte, lagen die Abgaswerte des SUV XC60 mehr als das Zwölffache über den gesetzlich festgelegten Grenzwerten und auch bei anderen Modellen sollen die gesetzlich geregelten Grenzwerte um das fünf- bis dreizehnfache überstiegen worden sein. Damit soll Volvo also ebenfalls bei Dieselfahrzeugen Abgas-Manipulationen durch die Verwendung von sogenannten „Thermofenstern“ vorgenommen haben. Thermofenster sollen die Abgasreinigung regeln und bei sehr niedrigen oder sehr hohen Außentemperaturen die Abgasreinigung drosseln, bzw. sogar abschalten.
Volvo weist diese Vorwürfe bisher zurück und beruft sich darauf, dass die zulässigen Thermofenster dem Motorschutz dienen. Allerdings geschieht dies bei Volvo bereits bei Temperaturen, die in Deutschland normal sind, sodass die DUH und Verbraucherschutzanwälte davon ausgehen, dass sie unzulässig sind. Den Argumenten von Volvo widerspricht auch das Urteil des EuGHs zum Dieselskandal und bei den vergleichbaren Verfahren zum EA 288-Motor von VW gehen bereits etliche Urteile ebenfalls davon aus, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschaltvorrichtungen handelt.
Ob und wieviel Schadensersatz den betroffenen Kunden von Volvo tatsächlich zusteht ist noch nicht geklärt. Fraglich ist außerdem, welche anderen Modelle bei Volvo von den Manipulationen betroffen sind. Die Erfahrungen aus dem Skandal um VW zeigen aber deutlich, dass meist sämtliche Modelle, die den gleichen Motor verwenden, auch die gleiche Abschaltvorrichtung einsetzen.
Deshalb sollten Kunden schnell aktiv werden und den Schaden nicht auf sich sitzen lassen. Die Ansprüche gegen den Hersteller Volvo verjähren innerhalb von drei Jahren und somit ist eine Verjährung bereits Ende 2021 möglich. Aus diesem Grund sollten Betroffene ihre Rechte schnellstmöglich geltend machen. Denn je länger das Fahrzeug benutzt wird, umso größer wird der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird.
Dabei haben betroffene Käufer unterschiedliche Möglichkeiten, gegen den Hersteller vorzugehen. Zum einen ist eine Rückzahlung des Kaufpreises gegen die Rückgabe des Fahrzeuges möglich, zum anderen besteht die Möglichkeit, den beim Kauf bezahlten tatsächlich vorhandenen Mehrwert geltend zu machen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Sollten Sie von den Manipulationsvorwürfen gegen Volvo betroffen sein oder Fragen rund um den Abgasskandal haben, kontaktieren Sie uns bitte, sodass wir fachkundige Ihre Betroffenheit prüfen können.