Das KBA hat hier nach einer Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren am 12.08.2019 eine Pflichtrückruf wegen:
„Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“
angeordnet.
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Das KBA hat hier nach einer Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren am 12.08.2019 eine Pflichtrückruf wegen:
„Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“
angeordnet.
Betroffen von dem Rückruf sind die Fahrzeuge mit einem Hubraum von 2987 ccm und einer Leistung von 190 kw:
Handelsbezeichnung: GLE 350d 4 MATIC
Typ/Variante/Version:
166 / A*B*P1 / C******
In diesen Fahrzeugen ist der Motor OM 642 NAG3 verbaut welcher Grundsätzlich die Emissionsstufe Euro 6 W erfüllen sollte. Die Gehnemigunsnummer der Gesamtfahrzeuge lautet: e1*2007/46*0598*17-22
Produktionszeitraum ist hierbei der 01.07.2013 -39.11.2017
Für das Fahrzeug GLE 250 d mit 2143 ccm Hubraum und 150 kw mit dem Motor OM 651 der Euro Norm 6 W mit der Gehnemigungsnummer: e1*2007/46*0598*16-22 mit dem Produktionszeitraum 01.07.2015- 31.05.2018 wurde durch das Kraftfahrtbundsemat eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Freigabe durch das KBA erfolgte hierbei schon am 08.07.2019.
In dem gleichen bescheid unter der Gleichen Rückrufnummer werden ebenfalls auch GLS Fahrzeuge des Typ GLS 350d 4MATIC zurückgerufen.
Der Mercedes-Benz C 292 ist ein Crossover aus Sport Utility Vehicle und Coupe der deutschen Automobilhersteller Daimler AG. Das Fahrzeug wird unter dem Namen GLE Coupé vermarktet. GLE ist die neue Bezeichnung für die Fahrzeugklasse, die bisher vom ML vertreten wurde.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 642 wird in Berlin und Stuttgart-Untertürkheim produziert und in einigen Modellen des GLK verbaut.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 651 wird in Stuttgart und Thüringen produziert und in einigen Modellen des GLK verbaut.
Mit dem Softwareupdate versucht Mercedes, den Mangel an Ihrem Fahrzeug zu beseitigen und damit Schadensersatzansprüche auszuschließen. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, das Softwareupdate aufzuspielen. Mercedes könnte dann nämlich in einem gerichtlichen Verfahren vortragen, ein Mangel läge gar nicht mehr vor. Diese Möglichkeit sollte man von vornherein ausschließen.
Das Softwareupdate kann allerdings nicht nur Folgen für den Prozess haben. Es kann auch weitere Mängel am Fahrzeug hervorrufen. Bei den Softwareupdates von VW sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in welchen das Softwareupdate unter anderem zu einem höheren Verschleiß der Motorteile geführt hat.
Bezüglich der Softwareupdates bei VW haben einige Gutachten auch festgestellt, dass das Softwareupdate zu einem Mehrverbrauch beim Kraftstoff geführt hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das bei Mercedes nicht anders aussehen würde.
Einige Softwareupdates von VW haben auch zu Leistungseinbußen des Fahrzeugs geführt, konkret wurde die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr erreicht. Auch diese Folge ist deshalb sehr wahrscheinlich.
Sie müssen ebenfalls bedenken, dass Ihr Fahrzeug durch das Softwareupdate mit einem Makel behaftet wäre. Vergleichen können Sie den Fall mit einem Unfallfahrzeug, das allein deshalb an Wert verliert, weil es in einen Unfall verwickelt war, auch wenn es an sich repariert und in bestem Zustand ist.
Lassen Sie das Softwareupdate also nicht aufspielen!
Wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, stößt es zu viel Stickstoff aus und entspricht somit nicht den staatlichen Zulassungsbedingungen. Ihnen droht deshalb grundsätzlich die Stilllegung ihres Fahrzeugs, heißt: das Kraftfahrtbundesamt kann Ihnen verbieten, das Fahrzeug zu benutzen.
Da das Fahrzeug zu viel Stickstoff ausstößt, kann Ihnen auch untersagt werden, in bestimmte Teile der Innenstadt zu fahren. Die grüne Plakette könnte Ihnen aberkannt werden. Wenn Sie dann trotzdem in die Innenstadt fahren, droht Ihnen ein hohes Bußgeld.
Sie haben beim Kauf des Fahrzeugs vermutlich ein möglichst umweltfreundliches Auto kaufen wollen. Vermutlich wurde das Auto auch genauso beworben. Hier wurden sie betrogen: Ihr Fahrzeug ist entgegen Ihrer Wünsche vergleichsweise umweltschädlich. Umweltfreundlicher wird das Fahrzeug vielleicht nur, wenn Sie das Softwareupdate aufspielen lassen, was aber eventuell Mängel nach sich zieht. Sie wollen wahrscheinlich am liebsten ein anderes, wirklich umweltfreundliches Auto.
Dieser Zwickmühle entkommen Sie nur, wenn Sie das Auto an Mercedes zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Hierfür müssen Sie rechtliche Schritte vornehmen!
Ihr Fahrzeug ist aus den genannten Gründen sowie der Medienwirksamkeit des Abgasskandals schlicht weniger Wert, wenn es vom Abgasskandal betroffen ist. Ihnen wurde ein mangelhaftes Produkt zu einem viel zu hohen Preis verkauft. Hiergegen können Sie sich allein durch rechtliche Schritte wehren!
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