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    Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.

    Welche Modelle des VW Touareg sind betroffen?
    3.0 V6 TDI BlueMotion Technology
    V6 TDI
    4.2 V8 TDI
    V8 TDI
    Um welche Baureihe handelt es sich bei dem betroffenen VW Touareg?
    VW Touareg II, Produktionszeitraum: 2010-2018

    Der VW Touareg II ist ein SUV von Volkswagen, wurde am 10. Februar 2010 präsentiert und hatte seine Markteinführung im April 2010. Er basiert auf der gleichen Plattform wie der Porsche Cayenne. Die Front wurde in der im Oktober erschienene Modellpflege an den VW Passat B8 angelehnt.

    VW Touareg III, Produktionszeitraum: seit 2018

    Der VW Touareg III ist ein SUV von Volkswagen und wurde am 23. März 2018 präsentiert. Er basiert auf der MLBevo-Plattform von Volkswagen und teilt sich diese unter anderem mit dem Audi Q7, Porsche Cayenne, Lamborghini Urus und Bentley Bentayga.

    Welche Motortypen sind betroffen?
    EA897

    Der Motor VW EA897 aus dem Hause Volkswagen wurde von Audi entwickelt. Der Sechszylinder-V-Motor hat einen Hubraum von 3,0 Liter und wird seit 2010 bei Audi Hungaria Zrt. in Győr, Ungarn produziert.

    Dieser Motor wird in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns verbaut, von denen viele bereits aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen zurückgerufen wurden.

    EA898

    Der VW EA898 ist ein Achtzylinder-V-Motor mit 4,0 Litern Hubraum aus dem Hause Volkswagen und wurde von Audi entwickelt. Er ist der Nachfolger des V8-4.2 TDI. Der VW EA898 wird in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns verwendet und wurde von 2016-2020 produziert.

    Verschiedene Fahrzeuge, in denen der Motor VW EA898 verbaut ist, sind von einem Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes im Zusammenhang mit der Abgasthematik betroffen. Nach Meinung der Kanzlei Baier & Depner Rechtsanwälte handelt es sich dabei um unzulässige Abschalteinrichtungen.

    4.2 TDI

    Der 4,2 Liter-TDI-Motor ist aus dem Hause Volkswagen. Dieser Motor ist der Vorgänger des VW EA898 welcher von Audi entwickelt und von 2016-2020 produziert wurde.

    Der 4.2 TDI ist in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns verbaut. Er ist von Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen betroffen.

    Warum sollte ich kein Softwareupdate aufspielen lassen?
    Nachteile in einem möglichen Prozess

    Mit dem Softwareupdate versucht VW, den Mangel an Ihrem Fahrzeug zu beseitigen und damit Schadensersatzansprüche auszuschließen. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, das Softwareupdate aufzuspielen. VW könnte dann nämlich in einem gerichtlichen Verfahren vortragen, ein Mangel läge gar nicht mehr vor. Diese Möglichkeit sollte man von vornherein ausschließen.

    Höherer Verschleiß

    Das Softwareupdate kann allerdings nicht nur Folgen für den Prozess haben. Es kann auch weitere Mängel am Fahrzeug hervorrufen. Bei den Softwareupdates von VW sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in welchen das Softwareupdate unter anderem zu einem höheren Verschleiß der Motorteile geführt hat.

    Mehrverbrauch

    Bezüglich der Softwareupdates bei VW haben einige Gutachten auch festgestellt, dass das Softwareupdate zu einem Mehrverbrauch beim Kraftstoff geführt hat.

    Leistungseinbußen

    Einige Softwareupdates von VW haben auch zu Leistungseinbußen des Fahrzeugs geführt, konkret wurde die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr erreicht. Auch diese Folge ist deshalb sehr wahrscheinlich.

    Wertverlust

    Sie müssen ebenfalls bedenken, dass Ihr Fahrzeug durch das Softwareupdate mit einem Makel behaftet wäre. Vergleichen können Sie den Fall mit einem Unfallfahrzeug, das allein deshalb an Wert verliert, weil es in einen Unfall verwickelt war, auch wenn es an sich repariert und in bestem Zustand ist.

    Lassen Sie das Softwareupdate also nicht aufspielen!

    Beispiel eines Audi A3 nach dem Softwareupdate 23Q7
    Welche Folgen hat der Abgasskandal für mich?
    Drohende Stilllegung des Fahrzeugs

    Wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, stößt es zu viel Stickstoff aus und entspricht somit nicht den staatlichen Zulassungsbedingungen. Ihnen droht deshalb grundsätzlich die Stilllegung ihres Fahrzeugs, heißt: das Kraftfahrtbundesamt kann Ihnen verbieten, das Fahrzeug zu benutzen.

    Fahrverbot in Innenstädten

    Da das Fahrzeug zu viel Stickstoff ausstößt, kann Ihnen auch untersagt werden, in bestimmte Teile der Innenstadt zu fahren. Die grüne Plakette könnte Ihnen aberkannt werden. Wenn Sie dann trotzdem in die Innenstadt fahren, droht Ihnen ein hohes Bußgeld.

    Hoher Schadstoffausstoß

    Sie haben beim Kauf des Fahrzeugs vermutlich ein möglichst umweltfreundliches Auto kaufen wollen. Vermutlich wurde das Auto auch genauso beworben. Hier wurden sie betrogen: Ihr Fahrzeug ist entgegen Ihrer Wünsche vergleichsweise umweltschädlich. Umweltfreundlicher wird das Fahrzeug vielleicht nur, wenn Sie das Softwareupdate aufspielen lassen, was aber eventuell Mängel nach sich zieht. Sie wollen wahrscheinlich am liebsten ein anderes, wirklich umweltfreundliches Auto.

    Dieser Zwickmühle entkommen Sie nur, wenn Sie das Auto an Mercedes zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

    Hierfür müssen Sie rechtliche Schritte vornehmen!

    Wertverlust

    Ihr Fahrzeug ist aus den genannten Gründen sowie der Medienwirksamkeit des Abgasskandals schlicht weniger Wert, wenn es vom Abgasskandal betroffen ist. Ihnen wurde ein mangelhaftes Produkt zu einem viel zu hohen Preis verkauft. Hiergegen können Sie sich allein durch rechtliche Schritte wehren!

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