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Am 06.11.2019 hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass der erlassene Pflichtrückruf bezüglich verschiedener Modelle rechtmäßig ist, und sofort umgesetzt werden muss. Das OLG hat hier folgende Pressemitteilung auf der Homepage unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2019_11_07_Opel_Rueckruf.html veröffentlicht: Oberverwaltungsgericht bestätigt den „Opel-Rückruf“ Datum 07.11.2019 Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat gestern im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung der Opel…
Die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat am 9. November 2018 unter dem Aktenzeichen 3 B 127/18 einen Eilantrag der Opel Automobile GmbH gegen das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abgelehnt. Der Autobauer wollte sich mit diesem Eilantrag gegen einen Zwangsrückruf von Fahrzeugen mit Diesel-Motoren richtet. Diese Entscheidung überrascht nicht, wenn man unter Zugrundelegung des Gutachtens zur Akustikfunktion von…
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