E-Mail

kontakt@bd-kanzlei.de

Telefonnummer

0721 48389328
KOSTENLOSER KFZ-CHECK
    • News
    • Hersteller
      • Volkswagen
        • VW Amarok
        • VW Arteon
        • VW Beetle
        • VW Caddy
        • VW CC
        • VW Crafter
        • VW Golf
        • VW Jetta
        • VW Passat
        • VW Phaeton
        • VW Polo
        • VW Scirocco
        • VW Sharan
        • VW T5/T6
        • VW Tiguan
        • VW Touareg
        • VW Touran
        • VW T-Cross
        • VW T-Roc
      • Audi
        • Audi A1
        • Audi A3
        • Audi A4
        • Audi A5
        • Audi A6
        • Audi A7
        • Audi A8
        • Audi Q2
        • Audi Q3
        • Audi Q5
        • Audi Q7
        • Audi Q8
        • Audi TT
      • Daimler
        • Mercedes-Benz A-Klasse
        • Mercedes-Benz B-Klasse
        • Mercedes-Benz C-Klasse
        • Mercedes-Benz CLS-Klasse
        • Mercedes-Benz E-Klasse
        • Mercedes-Benz GLC-Klasse
        • Mercedes-Benz GLE-Klasse
        • Mercedes-Benz GLK-Klasse
        • Mercedes-Benz S-Klasse
      • Opel
        • Opel Astra
        • Opel Cascada
        • Opel Insignia
        • Opel Meriva
        • Opel Mokka
        • Opel Zafira
      • BMW
        • 5er BMW
        • 7er BMW
        • BMW X5
        • BMW X6
      • Porsche
        • Porsche Cayenne
        • Porsche Panamera
        • Porsche Macan
      • Seat
        • Alhambra
        • Altea
        • Arona
        • Ateca
        • Exeo
        • Ibiza
        • Leon
        • Tarraco
        • Toledo
      • Škoda
        • Škoda Fabia
        • Škoda Kamiq
        • Škoda Karoq
        • Škoda Kodiaq
        • Škoda Octavia
        • Škoda Rapid
        • Škoda Roomster
        • Škoda Scala
        • Škoda Superb
        • Škoda Yeti
      • Volvo
      • Wohnmobile und Sonderaufbauten
        • Fiat Ducato
        • Iveco Daily
        • Hymer
        • Carthago
        • Bürstner
      • Fiat
    • Abgasskandal Urteile
      • Urteile gegen Audi
      • Urteile gegen Daimler
      • Urteile gegen BMW
      • Urteile gegen Opel
      • Urteile gegen Porsche
      • Urteile gegen Volkswagen
        • Urteile EA 288
      • Rechtsprechung
        • EuGH – Entscheidungen und Vorlagen
        • BGH – Rechtsprechung
        • OLG Urteile und Hinweise
        • Rechtsprechung und Hinweise zum Strafverfahren
        • Gutachten und Hinweise im Abgasskandal
    • Betroffene Motortypen
      • Rückrufe durch das KBA
      • Volkswagen Konzern
        • Benziner
        • Diesel EA 189
        • Diesel EA 288
        • Diesel EA 897 (3,0 L Motor)
        • Diesel EA 898 (4,0 L bzw 4,2 L Motor)
        • Diesel 2,5 Liter Motoren
      • Daimler AG
        • Diesel OM 651
        • Diesel OM 642
        • Diesel OM 626
        • Diesel OM 640
        • Diesel OM 654 Hybrid
    • Ansprüche prüfen
      • 1. KFZ -Check
      • 2. Anspruchs-Rechner
    • Rechtsanwälte
    • Kontakt

    KOSTENLOSER KFZ-CHECK
    Telefon 0721 48389328
    Montag bis Freitag
    8 Uhr bis 18 uhr
    E-Mail kontakt@bd-kanzlei.de
    Whats App Chat starten

    Ist Ihr Fahrzeug betroffen? Der Fahrzeugcheck!

    Abgasskandal Fiat: Sofortprüfung Ihres Schadensersatz.

    Lohnt sich ein Vorgehen gegen Fiat? Jetzt kostenlos Ansprüche professionell prüfen.

    Was ist der Abgasskandal bei Fiat?

    Der Abgasskandal ist ein Konzernweiter Betrug an den Kunden, welche Fahrzeuge erhalten, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben. Dieser Skandal ist durch die US-Behörden ans Licht gebracht worden, da diese bei Tests eines Dieselmotors von Volkswagen deutlich erhöhte Abgasemissionen auf der Straße gemessen haben im Vergleich zum Prüflabor auf der Straße.

    Längst ist bekannt, dass der Abgasskandal nicht mehr nur Volkswagen, sondern auch andere Hersteller wie zum Beispiel Fiat betrifft. Wir fügen nachstehend eine Dokumentation ein, welche den Abgasskandal nochmals eindrucksvoll aufzeigt und erläutern wieso Fiat ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Neben Fiat-Fahrzeugen sind auch Fahrzeuge von deren Schwestergesellschaften Chrysler, Jeep, Alfa Romeo oder auch Nutzfahrzeuge von Iveco betroffen.

    Mit dem Zusammenhang von Fiat im Abgasskandal ist auch die Wohnmobilbranche stark betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt seit 2006 die PKW-Klasse „Wohnmobile“ und seit dem steigt die Zahl der Neuzulassungen stetig. So ist die Zahl der Neuzulassungen in Deutschland zwischen 2015 und 2020 um rund 50% gestiegen und der Trend geht weiter. Am 1. Januar 2019 waren 532.687 PKW-Wohnmobile in Deutschland zugelassen. Auch in der Corona-Krise fand im Mai 2020 ein Zuwachs der Neuzulassungen von Wohnmobilen um 29% im Vergleich zum Vorjahresmonat statt. Dies ist für Käufer von Fiat-Wohnmobilen ganz besonders ärgerlich, da unter anderem etwa 49% der am 1. Januar 2019 zugelassenen PKW-Wohnmobile vom Hersteller Fiat stammen.

    Welche Motoren / Fahrzeuge sind bei Fiat betroffen?

    Im Juli 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Fiat wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft soll Fiat in diversen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben. Diese Abschalteinrichtungen verstoßen gegen gesetzliche Regelungen, wodurch Fahrzeuge mit den betroffenen Motoren nicht genehmigungsfähig sind. Den Kunden drohen Fahrverbote und Stilllegungen. Auch der Fiat Ducato ist hiervon betroffen.

    Mit Chemiker und Umweltexperte Axel Friedrich, der davon ausgeht, dass alle Motoren der Euro Norm 5 und der Euro Norm 6 von Fiat-Motoren wohl in unzulässiger Weise manipuliert wurden, wird die Situation von Fiat wie folgt zusammengefasst:

    Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat offensichtlich viel früher begonnen, als bisher angenommen wird. Für den Chemiker und Umweltexperte Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet. Fiat begann mit der Produktion der Euro-5-Motoren bereits 2008. Im Sommer 2020 war es im Zuge des Skandals zu Durchsuchungen bei FCA gekommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ging in ihrer Pressemitteilung davon aus, dass Fahrzeuge der Baujahre von 2014 bis 2019 betroffen sind. Im Gespräch mit der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht Axel Friedrich klar, dass die Abgasmanipulationen bei Fiat bereits viel länger andauern. Friedrich hatte Anfang 2016 die Manipulationen bei Fiat durch eigene Tests festgestellt.

    Auch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde von einer anderen großen, auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzlei zu Fiat befragt. Das KBA bestätigten die Messungen und das vorhanden sein von unzulässigen Abschalteinrichtungen:

    Wie wurden vom KBA illegale Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen des Herstellers Fiat konkret entdeckt? 
    Die Fahrzeuge wurden Prüfstands- sowie RDE-Messungen unterzogen, um zu prüfen, ob unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware vorhanden sind. Dabei wurden auf Rollenprüfständen sowohl Typ 1-Prüfungen absolviert, als auch Prüfungen, bei denen die Rollenlasten und Umgebungstemperaturen variiert wurden. (…) Aufgrund der Emissionsergebnisse ergab sich der Verdacht auf eine unzulässige Abschalteinrichtung. Deswegen wurde der Hersteller befragt, sowie die zuständige Typgenehmigungsbehörde in Kenntnis gesetzt.

    Gab es Ihrerseits im Vorfeld der von Ihnen vorgenommenen Tests bezüglich Fiat Verdachtsmomente auf unzulässige Abschalteinrichtungen?
    Die Untersuchungen wurden zum Teil nach externen Hinweisen bzw. nach Informationen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt. Eigene Untersuchungen erzeugten weitere Verdachtsmomente.

    Seit wann sind Ihnen die Hinweise bekannt?
    Konkrete Hinweise zum Fiat Ducato gingen am 14. Februar 2018 sowie am 2. Mai 2018 ein, die Hinweise zum Fiat 500x gingen am 12. Mai 2016 beim KBA ein. Bereits zuvor wurden Untersuchungen durch das KBA durchgeführt, denen keine Verdachtsmomente vorangegangen waren. Die untersuchten Fahrzeuge wurden anhand der Auswertung von Zulassungszahlen in Deutschland ausgewählt.

    Welche Verdachtsmomente waren dies?
    Bei EU5-Fahrzeugen waren dies die Verringerung der AGR-Rate außerhalb der Bedingungen der Typ 1-Prüfung sowie Verringerung/Abschaltung der Abgasrückführungs-(AGR)-Rate über die Laufzeit des Motors. Bei EU6-Fahrzeugen gab es den Verdacht der Verringerung der AGR-Rate außerhalb der Bedingungen der Typ 1-Prüfung sowie die Deaktivierung der NSK-Regeneration über die Laufzeit des Motors.

    Um welche Fahrzeugmodelle des Herstellers Fiat geht es konkret?
    Es geht um den Fiat Ducato 2,3l 96kW Diesel EU5, den Fiat Ducato 2,3l 110kW Diesel EU6 LNT und den Fiat 500x 2.0L LNT 103kW Diesel EU6. Ein Fiat Ducato Multijet 130 2.3 EU6 mit SCR-System wurde aufgrund der auffälligen Ergebnisse des Vorgängerfahrzeugs mit EU5/EU6 NSK Abgasnorm untersucht, zeigte jedoch ein unauffälliges Emissionsverhalten.

    Warum handelt es sich bei den entdeckten Abschalteinrichtungen Ihrer Auffassung nach um illegale Abschalteinrichtungen?
    Gem. EG 715/2007 Art. 3 ist eine Abschalteinrichtung, ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Gem. EG 715/2007 Art. 5 ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn a) Die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten; b) Die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist; c) Die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind. Die bei den geprüften Fahrzeugen festgestellten Funktionen erfüllen nach Auffassung des KBA nicht die unter a)-c) genannten Voraussetzungen und werden daher als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft.

    Wie funktionieren diese Abschalteinrichtungen?
    Die AGR-Rate bzw. die NSK-Regenerationen wurden nach einer gewissen Motorlaufzeit verringert/deaktiviert. Die AGR-Rate wird zudem umgebungstemperaturabhängig verringert.

    In den Medien wurde kolportiert, dass die bei Fiat eingesetzte Software wie eine Art Zeitschaltuhr funktioniert. Können Sie dies bestätigen?
    Die Motorsteuerungssoftware enthält einen Timer, der ab dem Motorstart läuft und bei Erreichen eines kalibrierten Wertes das Emissions-Kontrollsystem beeinflusst.

    Welche Modelle sind bei Fiat von der Abgasmanipulation betroffen?

    Da mittlerweile die Überprüfung der Betroffenheit für den Laien sehr schwierig geworden ist, empfehlen wir stets eine kompetente Kanzlei mit der Überprüfung zu beauftragen. Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Dieselmotoren bis auf die aktuelle Euro Norm 6d-temp und Euro 6 d betroffen sind. Nutzen Sie hierzu einfach unseren KFZ-Check.

    Bereits im ersten Bericht zur Untersuchungskommision „Volkswagen“ wurden auch Fiat-Fahrzeuge untersucht. Dabei wurden ebenfalls erhöhte Werte festgestellt, die um ein vielfaches höher waren als die zulässigen Werte.

    Konkreter wurden diese Vermutungen, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt folgende Meldung heraus brachte:

    StA22.07.2020

     

    Nachfolgend möchten wir darstellen welche Motoren zunächst betroffen waren, unzulässige Abschalteinrichtungen zu beinhalten. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich darstellen, dass in nahezu allen Motoren unzulässige Abschalteinichtungen verbaut sind.

    110 Multijet

    115 Multijet

    130 Multijet

    150 Multijet

    180 Multijet

    Welche Abschalteinrichtungen benutzt Fiat im Abgasskandal?

    Die von Fiat benutzen Abschalteinrichtungen sind sehr vielfältig. Diese Abschalteinrichtungen sind zum einen dem Kraftfahrtbundesamt offengelegt worden, zum anderen wurden diese von Hackern gefunden, welche durch Reverse Engineering, welches das auslesen des Softwarecode bedeutet, herausgefunden, welche Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen verbaut sind. Einer dieser Hacker war der Hacker Felix Domke, welcher hier seine Erkenntnisse zu verschiedenen Herstellern, insbesondere auch Volkswagen hier auf einem Hackerkongress 3c33 hier dargestellt, wie die Manipulation funktionierte, und wie dieser die Manipulation im Einzelnen aufgedeckt hat. Die Ausführungen beziehen sich Hauptsächlich auf Volkswagen und Opel, jedoch sind die ebenfalls auf Fiat anwendbar, da Fiat ähnliche bzw. gleiche Steuergeräte und Abschalteinrichtungen verwendet:

    Mittlerweile sind über verschiedene Rückrufbescheide, welche Öffentlich geworden sind, hier noch eine Vielzahl weiterer Abschalteinrichtungen, die von vielen Herstellern verwendet wurden, bekannt geworden. Diese Abschalteinrichtungen lassen sich wie folgt aufzählen:

    Zykluserkennung / Fahrkurvenerkennung

    Wie in dem Video von Felix Domke beschrieben, sind die Abschalteirnichtungen steht darauf abzielend, dass im Prüfstandbetrieb die Abgasgrenzwerte sicher eingehalten werden, jedoch im „normalen Fahrbetrieb“ hingegen nicht. Aufgrund dessen wird der Prüfzyklus über verschiedene Parameter erkannt. Der eindeutigste Manipulationsvorgang ist hierbei, dass der genormte Prüfzyklus als Fahrkurve im System hinterlegt wird, und bei überschreiten der Prüfparameter eine andere Abgasreinigung durchgeführt wird. Diese Manipulation nennt man Fahrkurvenerkennung oder Zykluserkennung.

    Manipulation über die Temperatur (Thermofenster)

    Manipulation über die Höhe

    Manipulation über die Abgasrückführung

    Manipulation über die Abgasnachbehandlungseinheit

    Manipulation des On-Board-Diagnose Steuerungssystems

    Was bedeutet das Nutzen der entsprechenden Abschalteirnichtungen?

    Durch das Nutzen der Abschalteinrichtungen kommt es zu einer massiven Überschreitung von den entsprechenden Schadstoffausstoßen. Wie hoch die entsprechenden Überschreitungen sind, soll anhand einer Beispielmessung durch das KBA für Euro 5 und Euro 6 Fahrzeuge dargestellt werden. Ein Fiat Panda stößt mithin auf dem Prüfstand 143mg /km NOx aus. Bei leichten Abweichungen von der Prüfstandmessung steigen diese Werte jedoch auf bis zu 803 mg / km NOx. Dies bedeutet, das Fahrzeug würde nicht mal die Euro Norm 3 erfüllen, bei welcher im Jahre 2000 erstmals ein NOx Grenzwert von 500 mg/km eingeführt worden ist.

    Nachfolgend eine Messungen welche durch das Kraftfahrtbundesamt im Rahmen des Untersuchungsbericht „Volkswagen“ durchgeführt wurden. Hier sieht man deutlich die Überschreitungen der Grenzwerte:

    • Fiat Panda
    • Fiat Ducato
    • Alfa Romeo

    Bei den NOx Abgasen handelt es sich um besonders Umweltschädliches Gift. Stickoxide – insbesondere Stickstoffdioxid – reizen und schädigen die Atmungsorgane. Erhöhte Konzentrationen in der Atemluft haben einen negativen Effekt auf die Lungenfunktion von Kindern und Erwachsenen.[19] Sie sind maßgeblich für die Entstehung des Sauren Regens mitverantwortlich, wobei Salpetersäure (HNO3) durch Reaktion von (2 NO2 + H2O → HNO3 + HNO2) oder durch Aufnahme von N2O5 in Aerosolpartikel und nachfolgender Bildung von NO3− in der flüssigen Phase entsteht.

    Diese Überschreitung der Grenzwerte hat zur Folge, dass das Fahrzeug nicht Typenkonform in den Markt gemacht worden ist. Neben den tatsächlichen extremen Überschreitungen der Grenzwerte drohen auch juristische Konsequenzen.

    Warum ist das nutzen von Abschalteinrichtungen unzulässig?

    Nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist die Verwendung von Abschalteinrich- tungen in Kfz, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig.

    Als Abschalteinrichtung gilt nach Art. 3 Abs. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

    „ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird“.

    Die Automobilindustrie stützt sich oftmals auf Ausnahmeregelungen. Als Ausnahemregelung ist folgendes geregelt:

    Die Verwendung einer Abschalteinrichtung ist nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht unzulässig, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten; wenn die Einrichtung nicht länger arbeitet, als es zum Anlassen des Motors erforderlich ist oder wenn die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.

    Gefragt worden ist, ob der Verschleißschutz von Bauteilen eine Abschalteinrichtung als zulässig rechtfertigen kann. Dafür müsste der Verschleißschutz sich als eine Einrichtung qualifizieren lassen, die notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Dieser Argumentation der Autoindustrie hat der EUGH in seinem Urteil vom 17.12.2020 eine klare Absage erteilt. Zum EuGH Urteil

    Weiter spricht noch ein wesentlicher Punkt dagegen, dass sich die Autoindustrie sich überhaupt auf die Ausnahmeregelung stützen kann. Grundsätzlich ist der Antragsteller verpflichtet entsprechende Ausnahmetatbestände im Typengenehmigungsantrag detailliert zu beschrieben. Aufgrund dessen ist im Muster zur Beantragung von Typengenehmigungen auch angegeben, dass „Im Falle von Systemen, Bauteilen oder elektrisch gesteuerten getrennten technischen Einheiten sein deren Leistungsdaten anzugeben.“

    Da die Abschalteirnichtungen jedoch in der Regel überhaupt nicht aufgeführt wurden, oder lediglich so rudimentär, dass keine Überprüfung stattfinden konnte, so können sich die Automobilhersteller auch nicht auf die Ausnahmegenehmigung berufen.

    Seit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1989 in dem sogenannten Altöl-Fall ist gerichtliche geklärt: „Im Immisionsschutzrecht ist es Aufgabe des Antragsstellers die beabsichtigte Tätigkeit so klar und präzise zu darzustellen. Tut er dies nicht, so kann er sich später nicht auf entsprechende Ausnahmeregelungen berufen.“

    Dies ist auch jedem Laien einleuchten, wenn dieser z.B. eine detaillierte Baugenehmigung erhält, so kann dieser nicht später noch Änderungen dran vornehmen, welche im Plan so nicht aufgeführt waren.

    Ebenfalls ist auch das viel diskutierte Thermofenster in den meisten Ausgestaltungen rechtswidrig, da es gegen explizite Regelungen verstößt:

    In Ergänzung zu den Vorgaben der Emissions-Basis-Verordnung finden sich in der Durchführungs-Verordnung 692/2008/EG weitere spezifische Vorgaben zur Funktion der NOx-Nachbehandlungseinrichtung, Art. 3 Abs. 9 VO 692/2008/EG erklärt zunächst in UAbs. 1, dass die Typ 6-Prüfung zur Messung der Emissionen bei niedrigen Temperaturen gemäß Anhang VIII nicht für Die- selfahrzeuge gilt. Um die dadurch entstandene Lücke zu schließen, enthalten die folgenden Unterabsätze folgende Regelungen (Herv. d.V.):

    UAbs. 2. Bei der Beantragung einer Typgenehmigung belegen die Hersteller der Genehmigungsbehörde jedoch, dass die NOx-Nachbehandlungseinrichtung nach einem Kaltstart bei – 7 °C innerhalb von 400 Sekunden eine für das ord- nungsgemäße Arbeiten ausreichend hohe Temperatur erreicht, wie in der Prü- fung Typ 6 beschrieben.

    UAbs. 3. Darüber hinaus macht der Hersteller der Genehmigungsbehörde An- gaben zur Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems (AGR), einschließlich ih- res Funktionierens bei niedrigen Temperaturen.

    UAbs. 4. Diese Angaben umfassen auch eine Beschreibung etwaiger Auswir- kungen auf die Emissionen.

    UAbs. 5. Die Genehmigungsbehörde erteilt keine Typgenehmigung, wenn die vorgelegten Angaben nicht hinreichend nachweisen, dass die Nachbehand- lungseinrichtung tatsächlich innerhalb des genannten Zeitraums eine für das ordnungsgemäße Funktionieren ausreichend hohe Temperatur erreicht.

    UAbs. 6. Auf Verlangen der Kommission legt die Genehmigungsbehörde An- gaben zur Leistung der NOx-Nachbehandlungseinrichtungen und des AGR- Systems bei niedrigen Temperaturen vor.

    Zutreffend kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages vor dem Hintergrund dieser Vorschriften zu dem Ergebnis (S. 17):

    Diese Regelungen belegen, dass nach der Durchführungs-Verordnung die NOx- reduzierenden technischen Elemente auch bei den genannten kalten Umgebungstemperaturen außer in den ersten 400 Sekunden nach einem Kaltstart ordnungsgemäß arbeiten und damit eine wirksame Emissionsreduzierung bewirken sollen.

    Nachweispflichtig dafür, dass die vorgenannten Vorschriften erfüllt sind, ist der Antragsteller. Dass die entsprechenden Thermofenster rechtswidrig sind, müsste VW und die weiteren Hersteller spätestens nach der Strafzahlung in USA aus dem Jahre 1974 wissen. Hier wird beispielhaft auf Wikipedia ausgeführt:

    „Bereits 1974 zahlte VW eine Strafe von 120.000 US-Dollar wegen eines Verstoßes gegen den Clean Air Act. Vier 1973er Modelle von VW nutzten Temperatursensoren zur Anpassung der Emissionen, ohne dass dies bei der Zulassung angegeben worden wäre. VW zahlte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der EPA, ein Rückruf fand nicht statt. Ähnliche umgebungstemperaturabhängige Defeat Devices fand die EPA im selben Jahr auch bei Chrysler, Ford, General Motors und Toyota.“

    Mithin ist das Nutzen der Abschalteinrichtungen mithin klar unzulässig.

    Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es für die Fahrezuginhaber durch die Abschalteinrichtungen?

    Diese Überschreitung der Grenzwerte hat zur Folge, dass das Fahrzeug nicht Typenkonform in den Markt gemacht worden ist. Aufgrund dessen kann es daher bis zur Betriebsstillegung kommen. Aufgrund dessen kam es in den Jahren 2018 und 2019 zu ca. 50.000 eingeleitete Außerbetriebsetzungen. Dies zeigt nachdrücklich die folgende Grafik auf:

    Abgasskandal Volkswagen - Außerbetriebsetzungen
    Abgasskandal Volkswagen – Stilllegungen KBA

    Quelle: (https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Markueberwachung_allgemein/Marktueberwachungsbericht/marktueberwachungsbericht_2019_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

    Häufig konnte mit einem Softwareupdate die Ausserbetriebssetzung des Fahrzeugs vermieden werden. Dennoch halten die meisten Fahrzeuge auch nach dem Softwareupdate die vorgegebenen Grenzwerte nicht ein, so dass gegebenenfalls nochmals eine gerichtliche Untersagung drohen kann. Hier klagen entsprechende Verbände gegen die Freigabe des Softwareupdates (https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Abgasthematik/bericht_Wirksamtkeit_SW_Updates.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

    Neben der Gefahr der Stilllegung droht den Kunden ebenfalls auch ein großer Wertverlust der Fahrzeuge. Dies insbesondere deshalb da die Fahrzeuge durch das aufkommen von entsprechenden Fahrverbotszohnen nicht mehr umfassend nutzbar sind. Es hat durch den Dieselskandal ebenfalls auch ein Wertverfall insgesamt bei Dieselfahrzeugen stattgefunden.

    Was passiert bei einem Rückruf durch den Hersteller oder das Kraftfahrtbundesamt?

    Grundsätzlich gibt es drei Konstellationen, die bei entsprechenden Abgasskandalfälleän unterschieden werden müssen. Dies ist zum einen der Fall, dass ein Pflichtrückruf durch eine Aufsichtsbehörde erlassen worden ist. Ebenfalls ist der Fall zu unterscheiden von dem Fall, dass der Hersteller einen freiwilligen Rückruf des Fahrzeugs zur Verbesserung des Emissionsverhalten durchführen möchte. Die dritte Fallkomponente ist die, dass kein Rückruf vorliegt, d.h. es liegt weder eine Rückruf des Herstellers, noch eine Pflichtrückruf der zulassenden Behörde vor.

    Es liegt ein Pflichtrückruf durch das KBA oder eine andere europäische Behörde vor.

    In dieser Konstellation ist ein dringendes Handeln notwendig, da durch den Pflichtrückruf die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann. Oftmals kann durch ein Softwareupdate die Ausserbetriebssetzung abgewandt werden.

    Die Gefahr besteht jedoch dann, dass entsprechende Beweismittel für ein Gerichtsverfahren vernichtet wurden.

    Es liegt ein freiwilliger Rückruf durch den Hersteller vor

    Oftmals ist ein freiwilliges Hersteller Update der Software „freiwillige Servicemaßnahme“ lediglich eine Maßnahme die einem behördlichen Rückruf vorgeschlagen ist. Wir raten in diesem fall ebenfalls dringend zu juristischer Beratung, insbesondere da durch das Softwareupdate wiederum entsprechende Beweismittel erschwert werden könnten.

    Es liegt kein Rückruf des Hersteller oder der Behörde vor.

    In dieser Konstellation handeln wir dennoch zum handeln, wenn bekannt wurde, dass der Motortyp manipuliert worden ist, und der Hersteller entsprechend ebenfalls unter Verdacht der Manipulation steht. Ein zu Langes Abwarten kann in solchen Fallkonstellationen führen, dass ein Gericht die Ansprüche als Verjährt ansieht. Aufgrund dessen ist auch in dieser Konstellation zu einem zügigen Handeln zu raten.

    Die Verjährungsfristen sind:

    •  1-2 Jahre nach Kaufdatum aus den Gewährleistungsansprüchen (Detailprüfung durch Anwalt)
    • 3 Jahre Ansprüche aus dem Vertrag seit Vertragsschluss
    • 1 Jahr nach Kenntnis der arglistigen Täuschung
    • 3 Jahre nach Kenntnis der sittenwidrigen Schädigung
    • 10 Jahre Restschadensersatz

    Da die Berechnung der entsprechenden Fristen im Einzelfall komplex sein kann, ist daher zu einer kurzfristigen Beratung durch einen Spezialisten zu raten.

    Wird durch ein Softwareupdate das Fahrzeug in einen rechtmäßigen Zustand versetzt?

    Durch die entsprechenden Softwareupdates tritt in der Regel eine Verbesserung des Abgasverhaltens ein. Es liegt hier jedoch auf der Hand, dass diese Verbesserung des Abgasverhaltens mit einer Verschlechterung der Verbrauchswerte, und auch der Dauerhaltbarkeit einhergehen. Dies deshalb, da das Fahrzeug für eine deutlich kürze Dauer der Abgasreinigung aufgrund der Manipulation ausgelegt ist. Es handelt sich mithin um einen Betrug. Der Betrug ist, dass entgegen der Vorgaben entsprechend günstigere Materialien verbaut wurden.

    Die Verbesserungen nach dem Softwareupdate sind oft nur marginal und dennoch weit über den zulässigen Werten, wie Sie auf dem nachfolgenden Bild am Beispiel eines Fiat 500 erkennen können. Die Tests des KBA zeigen, dass das Fahrzeug nach dem Softwareupdate einen NOx-Ausstoß von 394 mg/km hat, was deutlich über dem Grenzwert von 80 mg/km bei Euro 6 Fahrzeugen liegt. Zudem kann es nach dem Softwareupdate zu erhöhtem Verschleiß kommen, der die Fahrzeuge erheblich schädigt.

    Bei einigen Herstellern ist es nach dem Softwareupdate zu erneuten Ruckrufen aufgrund immer noch zu hohen Emissionswerten gekommen. So in einem Fall von Volkswagen in dem es heißt: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7″ (Diese Aktion war das Softwareupdate zur Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung).

    Insgesamt gehen wir davon aus, dass ein Softwareupdate nicht den gewünschten Erfolg bringt. Auch wenn es zunächst danach aussieht, dass das Fahrzeug nach dem Update weniger Emissionen ausstößt, geschieht dies doch auf Kosten der Halterbarkeit, da die günstigen Materialen nun schneller verschleißen und die Funktionsfähigkeit Ihres Fahrzeugs so gefährden.

    Kann ich jetzt noch was machen, oder ist schon alles verjährt?

    Wir gehen davon aus, dass wir in nahezu fast allen Fällen, in denen der Kaufzeitpunkt nicht länger wie 10 Jahre zurückliegt noch ein erfolgreiches Ergebnis für die Mandaten erzielen können. Hintergrund ist, dass wir zu diesem Komplex das erste positive Urteil zum Paragraphen §852 BGB erstritten haben. In §852 BGB ist geregelt:

    § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung

    Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

    Mithin gehen wir davon aus, dass wir stets noch positive Ergebnisse erzielen können. Insbesondere da das LG Bonn mit Urteil vom 10.11.2020 hat, dass das Erlangte der Kaufpreis ist. Dies bedeutet, dass man 10 jähre lang die vom BGH berechneten Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

    Welche Möglichkeiten habe ich aufgrund des Abgasskandals?

    Vorgehen gegen den Verkäufer

    Grundsätzlich können Sie aus den Rechten der Mängelgewährleistung gegen den Verkäufer vorgehen.

    Ebenfalls ist es auch denkbar, dass Sie aus verschiedenen Konstellationen den Kaufvertrag mit dem Verkäufer anfechten können z.B. wegen arglistiger Täuschung.

    Vorgehen gegen den Hersteller des Fahrzeugs

    Nach allgemeiner Auffassung haftet ein nach § 826 BGB haftender Hersteller im Wege des Schadensersatzes. Die Ausgestaltung des Schadensersatzes ist dabei noch nicht höchstrichterlich geklärt.

    Jedenfalls kann man die Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder gegen Herausgabe eines erzielten Veräußerungserlöses.

    Nach Meinung der Kanzlei, kann man auch einen Restvertrauensschaden geltend machen und das manipulierte Fahrzeuge behalten. Dies bedeutet, man hätte das Fahrzeug nicht zu diesem Preis erworben, da dieser als Überzogen angesehen wird.

    Auszug aus BGH NJW 2006, 3139, 3141: „Nach einer Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen kann die geschädigte Vertragspartei grundsätzlich nur Ersatz des Vertrauensschadens verlangen … Der Geschädigte ist danach so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde … Die Rechtsprechung des BGH räumt ihm … das Recht ein, an dem für ihn ungünstigen Vertrag festzuhalten. Geschieht das, reduziert sich der zu ersetzende Vertrauensschaden auf die berechtigten Erwartungen des Geschädigten, die durch den zu Stande gekommenen Vertrag nicht befriedigt werden … Es geht dann nicht darum, den Vertrag an die neue Situation anzupassen, sondern nur darum, den so reduzierten Vertrauensschaden zu berechnen. Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen … Schaden ist danach der Betrag, um den der Geschädigte den Kaufgegenstand zu teuer erworben hat … Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.“

    Vorgehen gegen den Zulieferer

    Derzeit wird zu prüfen sein, ob gegen die Vielfältig durch den Skandal mit betroffenen Zulieferer hier ein Schadensersatzansprüche nach §831 BGB geltend zu machen ist.

    § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen

    (1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
    (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.
    Lohnt sich ein Vorgehen für mich?

    Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten. Zum einen das Fahrzeug behalten. Hier setzen wir einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 10-30 % des Kaufpreises an. Mit der Begründung, dass man das Fahrzeug in diesem Fall nur zu diesem geminderten Betrag erworben hätte.

    Andernfalls kann man auch mit einer Gesamtlaufleistung hier den Schadensersatzberechnen. Hierzu haben wir Ihnen nachstehend eine komfortable Berechnungsmöglichkeit an die Hand gegeben.

    https://abgasskandal.de/kfz-check/

    Fahrzeug behalten

    Wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten, können wir einen sogenannten Restvertrauensschaden geltend machen. Diesen Restvertrauensschaden sehen wir bei ca. 15-25 % Des Kaufpreises.

    Dies ist auch durch eine Vielzahl von Rechtsprechung bestätigt worden.

    • OLG Karlsruhe, Hinweisbeschl. v. 29.10.2019 – 17 U 102/18, BeckRS 2019, 28021 = juris.
    • OLG München, Hinweisbeschl. v. 2.1.2020 – 8 U 5307/19, BeckRS 2020, 384 (obiter dictum Rn. 26).
    • OLG Stuttgart
      -Urt. v. 11.12.2019 – 9 U 3/19, BeckRS 2019, 32200.
      -Hinweisbeschl. v. 12.12.2019 – 14 U 92/19, BeckRS 2019, 31924 = juris.
    • LG Bremen, Urt. v. 12.04.2019 – 4 O 365/18, BeckRS 2019, 6354 Rn. 50 ff.
    • LG Koblenz, Urt. v. 01.02.2019 – 15 O 136/18, DAR 2019, 335 = juris Rn. 39 ff.
    Fahrzeug zurückgeben

    Grundsätzlich können Sie das Fahrzeug unter Anrechnung der Nutzungen zurückgeben. Sollten Sie das Fahrzeug verkauft haben, müssten Sie sich einen entsprechenden Verkaufserlös anrechnen lassen.

    Der BGH rechnet hier mit 300.000 KM in seinem Urteil vom 25.05.2020. Eine genaue Berechnung können Sie unter unserem Onlinetool hier für Ihren Fall durchführen: https://abgasskandal.de/kfz-check/

    Welche Risiken habe ich bei einem Vorgehen gegen Fiat?

    ohne Rechtschutzversicherung im Abgasskandal Fiat

    Wenn Sie ihnen Rechtschutzversicherung in Ihrem Fall vorgehen wollen, besteht ein gewisses Kostenrisiko.

    Gerne klären wir Sie persönlich über Ihr Kostenrisiko auf. Nutzen Sie dazu einfach unsere Rückrufbitte unter https://abgasskandal.de/kfz-check/

    Hier können sie zunächst alle Daten für Ihren Fall berechnen. Danach werden wir Ihnen gerne alle weiteren notwendigen Daten zukommen lassen, und Sie über Ihre individuelle Kosten aufklären.

    Eine unbekannte ist in diesen verfahren stets, ob ein Gutachten erstellt werden muss. Entsprechende Gutachten können manchmal sehr teuer sein. Aufgrund dessen ist eine Abklärung des Fahrzeugtyps sehr wichtig. Für solche Gutachten werden manchmal von Gerichten Vorschüsse in der Größenordnung von 50.000- 100.000 € angefordert. Aufgrund dessen ist uns hier wichtig, Sie vor einem Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung ausführlich über Ihre Chancen und Risiken aufzuklären.

    mit Rechtschutzversicherung im Abgasskandal Fiat

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie risikofrei den Prozess führen. Etwaige Kosten sind durch die Rechtsschutzversicherung abzudecken. Selbst wenn Gutachterkosten vom Gericht angefragt werden, so sind diese von der Rechtsschutz vorzustrecken.

    Wir kümmern uns auch um die Deckungsanfrage der Rechtsschutzversicherung. Diesen Service übernehmen wir selbstverständlich kostenfrei mit.

    Wie kann ich die Kanzlei mit meinem Dieselskandal-Fall beauftragen?

    Grundsätzlich benötigen wir lediglich unseren ausgefüllten Aufnahmebogen so wie unsere Vollmacht. nachdem uns diese Punkte vorliegen, können wir direkt für Sie tätig werden. Unseren Aufnahmebogen finden Sie hier:

    Zum Aufnahmebogen
    News zum Abgasskandal bei Fiat
    Spiegel online: Neue Unterlagen belasten Bosch
    17. November 2022

    Spiegel online: Neue Unterlagen belasten Bosch

    Heute hat der Spiegel Online berichtet dass neue Unterlagen Bosch im Abgasskandal schwer belastete würden. Am heutigen Tage, wird auch die Deutsche Umwelthilfe eine Pressekonferenz abhalten. Es ist zu vermuten, dass es hier um ein vergleichbares Thema gehen wird. In diesem Artikel von Spiegel Online sind mehrere spannende Aspekte aus juristischer Sicht enthalten. 44 wahrscheinlich…

    In Allgemein, Audi, BMW, Daimler - Mercedes Abgasskandal, Fiat, Mitsubishi, Opel, Porsche, Volkswagen, Volvo
    0
    KBA veröffentlich Rückruf von Iveco Daily Fahrzeugen
    7. April 2021

    KBA veröffentlich Rückruf von Iveco Daily Fahrzeugen

    Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am 05.02.2021 einen Rückruf für Iveco Daily unter der KBA-Referenznummer: 010493 veröffentlicht. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich Verringerungen von Stickoxiden ggf. verschlechtert.“ Betroffen hiervon sind weltweit 20.085 Fahrzeuge, davon vermutlich rund 900 in Deutschland. Betroffen sollen Iveco Daily der Baujahre 2015-2019 sein, wir gehen jedoch davon aus,…

    In Allgemein, Fiat, Rückruf KBA
    0
    LG Koblenz verurteilt Fiat zu Schadensersatzzahlung
    1. März 2021

    LG Koblenz verurteilt Fiat zu Schadensersatzzahlung

    Das Landgericht Koblenz hat am 01.03.2021 (Az: 12 O 316/20) ein Versäumnisurteil gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) erlassen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von €52.484,12 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und…

    In Allgemein, Fiat, Gerichtsurteile und Hinweise im Abgasskandal
    0
    Klage gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) in Deutschland zustellbar
    26. Februar 2021

    Klage gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) in Deutschland zustellbar

    Das Landgericht Freiburg im Breisgau hält in seiner Entscheidung vom 26.02.2021 (Az: 14 O 333/20) die Zustellung der Klage an die FCA Germany AG für zulässig. Die am 09.09.2020 erfolgte Einlage der Klageschrift in den zur Anschrift „Hanauer Landstraße 166 60314 Frankfurt“ gehörenden Briefkasten der FCA Germany AG stellt sich im vorliegenden Fall nämlich als…

    In Allgemein, Fiat, Gerichtsurteile und Hinweise im Abgasskandal
    0
    Abgasskandal bei Fiat wohl größer als bisher angenommen. Alle Euro 5 und Euro 6 Fahrzeuge nach Experten und Messungen wohl betroffen.
    26. November 2020

    Abgasskandal bei Fiat wohl größer als bisher angenommen. Alle Euro 5 und Euro 6 Fahrzeuge nach Experten und Messungen wohl betroffen.

    Heute berichtet der Motor Experte Axel Friedrich, dass dieser davon ausgeht, dass alle Motoren der Euro Norm 5 und der Euro Norm 6 von Fiat Motoren wohl in unzulässiger Weise manipuliert wurde. Das bisher bekannt gewordene ist mithin nur die Spitze des Eisberges. Auf https://www.dgap.de/dgap/News/press_release/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-stoll-sauer-sieht-abgasskandal-bei-fiat-groesserer-dimension/?newsID=1410488 wird der Motorexperte wie folgt zitiert: Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat…

    In Allgemein, Fiat
    0
    Strafanzeigen wegen der Nutzung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen Fiat und Iveco
    2. November 2020

    Strafanzeigen wegen der Nutzung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen Fiat und Iveco

    Heute haben verschiedene Berichte die Anzeigen und Verfahren gegen Fiat und Iveco wegen der Manipulation der Abgasreinigung bei Dieselwohnmobilen aufgegriffen. Hintergrund der verfassten Anzeigen ist, dass die Firma Fiat und Iveco ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen verwendet. Der Hintergrund ist, dass Bosch auch an Fiat die Motorsteuerungseinheit EDC 17 geliefert hat. Diese ist schon…

    In Fiat, Iveco
    0
    Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco
    21. Oktober 2020

    Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco

    Am 22.07.2020 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Sie berichtet, dass Ermittlungen und Durchsuchungen gegen verantwortliche Personen eines internationalen Automobilkonzerns und eines internationalen Nutzfahrzeugherstellers sowie deren Tochterunternehmen – namentlich Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco – wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen eingeleitet wurden.   Auch bittet…

    In Allgemein, Fiat, Strafverfahren
    0
    Opel / Fiat Rechts-Gutachten von Prof. Brenner zu den Abschalteinrichtungen und deren Unzulässigkeit
    14. Oktober 2020

    Opel / Fiat Rechts-Gutachten von Prof. Brenner zu den Abschalteinrichtungen und deren Unzulässigkeit

    Auf der folgenden Seite finden Sie ein Rechtsgutachten, in welchem Prof. Brenner die Abschalteinrichtungen von Fiat und Opel erklärt, und deren rechtliche Einordnung vornimmt. Das Ergebnis ist eindeutig. Die Abschalteinrichtungen sind unzulässig. https://fragdenstaat.de/dokumente/2922-rechtsgutachten-zur-rechtlichen-zulassigkeit-der-von-opel-und-fiat-eingesetzten-motorsteuerungen-vo-7152007/

    In Allgemein, Fiat, Gutachten, Opel
    0
    Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen
    22. Juli 2020

    Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen

    Die Staatsanwaltschaft Hessen hat eine Pressemitteilung herausgegeben, dass sich der Verdacht der Nutzung unzulässiger Abschalteirnichtungen deutlich ausweitet. Hierbei stehen insbesondere Fiat Motoren im Verdacht. Die Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier folgend:

    In Alfa Romeo, Allgemein, Fiat, Iveco, Jeep, Mitsubishi
    0
    Dieselskandal: Betrugsverdacht gegen Fiat
    2. Juli 2020

    Dieselskandal: Betrugsverdacht gegen Fiat

    Ermittler nehmen Fiat ins Visier wegen des Dieselskandals.  Unter dieser Überschrift berichtet die Autozeitung, dass verschiedene Aktionen durch die Autozeitung durchgeführt worden sind. Hierzu gehören insbesondere: Juli 2020: Dieselskandal-Ermittler nehmen Fiat ins Visier Mai 2018: Fiat-Chrysler im Fokus der US-Justiz 2017: Frankreich erhebt Abgas-Vorwürfe gegen FCA 2017: Italienische Regierung bezieht Stellung KBA (2016): Auffällige Abgaswerte bei…

    In Allgemein, Fiat
    0
    Ihre Berater

    Rechtsanwalt Andreas Baier

    Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
    kontaktieren

    Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M.

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht
    kontaktieren

    Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 0721-48389328

    Kostenfreie Ersteinschätzung
    ©2018 Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impresssum | Datenschutzerklärung