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    Ist Ihr Fahrzeug betroffen? Der Fahrzeugcheck!

    Abgasskandal BMW: Sofortprüfung Ihres Schadensersatz.

    Lohnt sich ein Vorgehen gegen BMW? Jetzt kostenlos Ansprüche professionell prüfen.

    Wertverluste, Zwangsstillegung oder Fahrverbote vermeiden?

    Durch den Abgasskandal haben die Geschädigte meist schon jetzt hohe Wertverluste für Ihre Fahrzeuge hinnehmen müssen. Weiter ist es auch so, dass diese bald Ihr Fahrzeug aufgrund von Fahrverbotszonen nicht mehr überall fahren dürfen. Wenn Sie betroffen sind, helfen wir gerne Ihre Rechte gegen BMW durchzusetzen.

    zur kostenlosen Ersteinschätzung
    Unser PDF-Aufnahmebogen

    Lange galt BMW als Saubermann im Abgasskandal. BMW behauptete wie andere Hersteller auch, Sie hätten keine Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut und ihre Fahrzeuge seien sauber. Aber auch bei Fahrzeugen von BMW wurden Auffälligkeiten festgestellt und Untersuchungen eingeleitet. BMW gab letztlich selber einen Fehler zu, dieser sei jedoch ein Versehen gewesen. Am 29.05.2018 hat das KBA auch gegen BMW Rückrufe wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen veröffentlicht. Die Beschreibung des Rückrufs lautet: „Falsche Software manipuliert Abgasreinigung“. Zudem wurde ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro gegen BMW verhängt. Dieses Bußgeld ist deutlich niedriger ausgefallen als bei den anderen Herstellern, weil man BMW keinen Betrug nachweisen konnte.

    Mittlerweile wirft die EU-Kommission BMW, VW, Daimler, Audi und Porsche jedoch vor an einem verbotenen Autokartell beteiligt zu sein.

    Welche Fahrzeuge sind von BMW betroffen?

    Betroffen von dem Rückruf mit der KBA-Referenznummer: 007697 beziehungsweise dem Hersteller-Code der Rückrufaktion: 0013760200 sind folgende Fahrzeuge der Baujahre 2012-2017:

    BMW M550d xDrive Limousine

    BMW M550d xDrive Touring

    BMW 750d xDrive

    BMW 750Ld xDrive

    Verschiedene Tests und Gutachten gehen jedoch von deutlich mehr Modellen aus die vom Abgasskandal betroffen sind. So hat die Deutsche Umwelthilfe zum Beispiel einen BMW 320d getestet und dabei im Straßenverkehr um bis zu 7 Mal höhere Stickoxidwerte festgestellt als auf dem Prüfstand.

    Bei einem Test der International Coucil on Clean Transportation (ICCT) kamen bei einem BMW 520d Euro 6 Werte von bis zu 3.128 mg NOx/km bei einer dynamischen Fahrt auf der Straße raus. Zum Vergleich: Der gesetzliche Grenzwert für Euro 6 liegt bei 80 mg NOx/km!

    Wir davon aus, dass in der gesamten Dieselflotte des Herstellers entsprechende unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und dass hier nach und nach weitere Pflichtrückrufe durch das KBA folgen werden.

     

    Was bringt mir ein Vorgehen?

    Die Dieselfahrzeuge von BMW sind mit am stärksten von einem Wertverlust durch den Dieselskandal betroffen. So betrug der Preisverfall von BMW-Dieselfahrzeugen zwischen 2016 und 2017 zwischen 14% und 17%. Diesen Wertverlust aufgrund der Manipulation der Fahrzeuge tragen letztens Sie – die Kunden! Vermeiden Sie hohe Wertverluste für ihr Fahrzeug und gehen Sie rechtliche gegen den Hersteller vor! Wir helfen ihnen gerne dabei, kontaktieren Sie uns!

    Auch Fahrverbote und Stilllegungen sind möglich. Immer mehr Großstädte haben mit einer hohen Stickoxidbelastung zu kämpfen, die Folge sind Fahrverbote für Straßen, bestimmte Gebiete oder die ganze Stadt. Da die manipulierten Fahrzeuge mehr Abgase produzieren als gesetzlich vorgeschrieben dürften diese nicht mehr in diesen Umweltzonen fahren. Hierdurch ist auch ein weiterer Wertverlust möglich.

    Da bei immer mehr Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt werden, könnte auch Sie ein Rückrufschreiben zur Aufforderung zum Software-Update erreichen. Damit können Sie sicher sein, dass ihr Fahrzeug ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Wir empfehlen das Software-Update nicht aufspielen zu lassen.

    Es bestehen hierdurch diverse Risiken für Sie und ihr Fahrzeug. So könnte das Aufspielen des Software-Updates in einem höheren Verschleiß resultieren. Es kann zu einem Mehrverbrauch und Leistungseinbußen führen. Auch Nachteile in einem möglichen Prozess sind denkbar.

    Was kostet mich ein Vorgehen?

    Wichtig: Nicht von Rechtschutzversicherung oder VW vertrösten lassen.
    Häufig sehen wir, dass Mandanten ihre Ansprüche nicht rechtzeitig mit der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte durchsetzen, da Sie zum einen von ihrer VW-Vertragswerkstatt, oder sogar auch von ihrer Rechtschutzversicherung auf die Rückrufaktion verwiesen werden. Durch das Abwarten können wichtige Fristen versäumt werden. Ebenfalls ist Ihre Rechtschutzversicherung verpflichtet die Deckung für entsprechende Fälle zu übernehmen. Setzen Sie jetzt mit uns Ihre Ansprüche durch, damit Sie nicht auf einem Schaden sitzen bleiben.

    News zum Abgasskandal bei BMW
    Spiegel online: Neue Unterlagen belasten Bosch
    17. November 2022

    Spiegel online: Neue Unterlagen belasten Bosch

    Heute hat der Spiegel Online berichtet dass neue Unterlagen Bosch im Abgasskandal schwer belastete würden. Am heutigen Tage, wird auch die Deutsche Umwelthilfe eine Pressekonferenz abhalten. Es ist zu vermuten, dass es hier um ein vergleichbares Thema gehen wird. In diesem Artikel von Spiegel Online sind mehrere spannende Aspekte aus juristischer Sicht enthalten. 44 wahrscheinlich…

    In Allgemein, Audi, BMW, Daimler - Mercedes Abgasskandal, Fiat, Mitsubishi, Opel, Porsche, Volkswagen, Volvo
    0
    Kartellrecht: Europäische Kommission hat eine Geldbuße von 875 Mio. Euro gegen Autohersteller verhängt.
    19. Oktober 2021

    Kartellrecht: Europäische Kommission hat eine Geldbuße von 875 Mio. Euro gegen Autohersteller verhängt.

    Die Europäische Kommission hat mit der Pressemitteilung vom 08. Juli 2021 mitgeteilt, dass eine Geldbuße von 875 Mio Euro gegen Automobilhersteller wegen Beschränkung des Wettbewerbs bei der Abgasreinigung neuer Diesel-PKW erfolgt ist. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die fünf Automobilhersteller Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche verfügten über die Technologie, mit…

    In Allgemein, Audi, BMW, Daimler - Mercedes Abgasskandal, EuGH Rechtsprechung, Porsche, Rechtsprechung
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    Landgericht Duisburg, 1 O 334/19 verurteilt BMW
    9. Juni 2020

    Landgericht Duisburg, 1 O 334/19 verurteilt BMW

    BMW hat im Abgasskandal eine Niederlage vor dem Landgericht Duisburg kassiert. Mit Urteil vom 9. Juni 2020 entschied das LG Duisburg, dass die Käuferin eines BMW 116d Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 1 O 334/19). Das Gericht bewertete das bei der Abgasreinigung eingesetzte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. BMW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und der…

    In Allgemein, BMW, BMW-Urteile
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    LG Düsseldorf verurteilt die BMW AG bei einem BMW X1 wegen dem Abgasskandal zum Schadensersatz.
    31. März 2020

    LG Düsseldorf verurteilt die BMW AG bei einem BMW X1 wegen dem Abgasskandal zum Schadensersatz.

    Mit Urteil vom 31.03.2020 wurde die BMW AG zum Schadensersatz verurteilt. Der Kläger kaufte seinen BMW X1 (Erstzulassung 2013, Euro Norm 5) im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen für Euro 20.900,00. Inzwischen ist er 53.200 km damit gefahren und erhält nach dem Urteil Aktenzeichen Az. 7 O 67/19 vom 31.03.2020 noch Euro 14.783,77 Schadensersatz gegen Rückgabe des…

    In Allgemein, BMW, BMW-Urteile
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    Abgasskandal: USA prüft Verstöße gegen das Kartellrecht.
    7. September 2019

    Abgasskandal: USA prüft Verstöße gegen das Kartellrecht.

    Heute berichtet Spiegel Online. Dass gegen verschiedene Autobauer, darunter auch Volkswagen und BMW geprüft wird, ob hier gegebenenfalls gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen worden ist. Genaueres scheint derzeit noch nicht bekannt zu sein. Den Artikel hierzu finden Sie unter: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/abgaseinigung-us-regierung-nimmt-bmw-vw-honda-und-ford-ins-visier-a-1285691.html  

    In BMW, Volkswagen
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    BMW Abgasskandal: 12 seitige Präsentation zu den SCR Systemen von BMW aufgetaucht.
    30. Juli 2019

    BMW Abgasskandal: 12 seitige Präsentation zu den SCR Systemen von BMW aufgetaucht.

    Am 30.07.2019 hat die BAMS ausführlich über BMW anhand von internen Unterlagen berichtet. Hiernach wird ersichtlich, dass hier ebenfalls zwei verschiedene Betriebsmodi ausfindig gemacht. https://www.bild.de/geld/wirtschaft/abgas-skandal/geheimdokumente-belasten-erstmals-bmw-52701972.bild.html Ebenfalls greift auch der Focus diese entsprechende Berichterstattung auf. Und beschreibt hier detailliert. Hier wird wie folgt ausgeführt: „In der 12-seitigen BMW-Präsentation „Diesel USA – SCR-System“ unterscheide BMW zwei „Betriebsmodi“…

    In Allgemein, BMW
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    Rückruf von BMW 3er und 5er durch das KBA
    24. September 2018

    Rückruf von BMW 3er und 5er durch das KBA

    Heute am 24.09.2018 hat das KBA einen Pflichtrückruf für die folgende Modelle von BMW veröffentlicht: 3 er BMW 5 er BMW Als Grund für den Pflichtrückruf wurde durch das KBA angegeben: „Softwareaktualisierung zur Reduzierung der Stickoxid (NOx)-Emissionen.“ Der Rückruf läuft unter dem KBA Code: 8011

    In Allgemein, BMW, Rückruf KBA
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    Bundesregierung geht bei BMW von systematischen Betrug aus
    26. Februar 2018

    Bundesregierung geht bei BMW von systematischen Betrug aus

    Heute berichtet der Spiegel, dass BMW im Verdacht steht, bei den Abgaswerten systematisch Betrogen zu haben. In dem Bericht (https://www.spiegel.de/auto/aktuell/abgasskandal-regierung-rechnet-bei-bmw-mit-systematischer-manipulation-a-1195437.html) wird ausgeführt: Die Ausrede des BMW-Konzerns am Freitagabend vergangener Woche war bemerkenswert: Man habe „irrtümlicherweise“ eine falsche Software auf gleich zwei Modelle im Luxussegment aufgespielt, den 7er und den 5er. Fachleute ließ das Dementi der…

    In Allgemein, BMW
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    Was kann ich genau machen?
    Gegen den Hersteller dürfte Ihnen ein deiktischer Anspruch zustehen. §826 BGB
    Aufgrund der Lieferung des mangehaften Motors stehen Ihnen die Mängelrechte aus §§ 437 ff. BGB gegen den Verkäufer zu.
    .Danach können Sie grundsätzlich:
    –Nacherfüllung verlangen  (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
    –vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB)
    –den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB)
    –Schadensersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB
    –Aufwendungsersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 284 BGB)
    Sie haben Ihr Fahrzeug finanziert?

    Wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben, können Sie in einer Vielzahl von Fällen lukrativ den Darlehensvertrag widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind.

    Hierzu haben wir eine extra Themenseite dazu für Sie installiert. Gerne können Sie sich nachfolgend informieren.

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