Das KBA hat hier nach einer Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren am 12.08.2019 eine Pflichtrückruf wegen:
„Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“
angeordnet.
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Das KBA hat hier nach einer Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren am 12.08.2019 eine Pflichtrückruf wegen:
„Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“
angeordnet.
Betroffen von dem Rückruf sind die Fahrzeuge mit einem Hubraum von 2987 ccm und einer Leistung von 170 kw bzw. 186 kw bzw. 190 kw:
Handelsbezeichnung: E 300 BlueTec
Handelsbezeichnung: E 350 BlueTec
Handelsbezeichnung: E 350 BlueTec 4 MATIC
Typ/Variante/Version:
212 / JOBCP* /alle, 212 / JODP* /alle, 212 / JOBEP* /alle, 212 / JOBFP* /alle
In diesen Fahrzeugen ist der Motor OM 642 verbaut welcher Grundsätzlich die Emissionsstufe Euro 6 T und Euro 6 W erfüllen sollte. Die Gehnemigunsnummer der Gesamtfahrzeuge lautet: e1*2001/116*0501*16-23 sowie e1*2001/116*0200*15-25
Produktionszeitraum ist hierbei der 01.03.2013 -31.05.2016
Derzeit wird ein freiwilliges Softwareupdate durchgeführt, welches alle Euro 5 Fahrzeuge betrifft. Dass es sich hierbei um ein sehr schwerwiegendes Softwareupdate handelt, ist daran zu erkennen, dass eine neue ABE Bescheinigung ausgestellt werden muss. Ebenfalls dass der Hersteller auch vor den entsprechenden negativen Folgen warnt. Die entsprechenden schreiben finden Sie nachfolgend:
Wir raten allen betroffenen, diesen schweren Eingriff nicht über sich ergehen zu lassen, sondern sich eine angemessene Entschädigung zu erstreiten.
Die Baureihe 212 umfasst die Karosserievarianten Limousine (W 212) und Kombi (T-Modell; S 212). Beide Karosserievarianten haben hierbei viele Sondermodelle, die meist Zusätze wie BlueEFFICIENCY, Avantgarde, Elegance oder 4Matic aufweisen. Die Dieselfahrzeuge der kompletten Baureihe 212, also alle Sondermodelle, sind vom Abgasskandal betroffen.
Die Baureihe 213 ist der Nachfolger der Baureihe 212 und umfasst wie diese die Karosserievarianten Limousine (W 213) und Kombi (T-Modell; S 213). Wie bei der Baureihe 212 haben die beiden Karosserievarianten auch hier unzählige Sondermodelle, die mit verschiedenen Bezeichnungen einhergehen. Vom Abgasskandal betroffen sind in dieser Baureihe nach momentaner Einschätzung die Modelle E 350 d 4MATIC und E 350 d.
Die Baureihe 207 löste die CLK-Klasse der Baureihe 209 ab und umfasst die Karosserievarianten Coupé (C 207) und Cabrio (A 207). Wie bei der gleichlaufenden Baureihe 212 haben auch die Karosserievarianten der Baureihe 207 viele Sondermodelle, die meist Zusätze wie BlueEFFICIENCY, Avantgarde, Elegance oder 4Matic aufweisen. Die Dieselfahrzeuge der kompletten Baureihe 207, also alle Sondermodelle, sind vom Abgasskandal betroffen.
Die Baureihe 238 ist der Nachfolger der Baureihe 207 und umfasst wie diese die Karosserievarianten Coupé (C 238) und Cabrio (A 238). Wie bei der Baureihe 207 haben die beiden Karosserievarianten auch hier unzählige Sondermodelle, die mit verschiedenen Bezeichnungen einhergehen. Vom Abgasskandal betroffen sind in dieser Baureihe nach momentaner Einschätzung die Modelle E 350 d 4MATIC, E 350 d und E 400 d 4MATIC.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 642 wird in Berlin und Stuttgart-Untertürkheim produziert und in den Limousinen, im Kombi/T-Modell, in den Coupés sowie im Cabrio der E-Klasse verbaut.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 651 wird in Stuttgart und Thüringen produziert und unter anderem in den E-Klasse Limousinen und Kombis/T-Modellen verbaut.
Mit dem Softwareupdate versucht Mercedes, den Mangel an Ihrem Fahrzeug zu beseitigen und damit Schadensersatzansprüche auszuschließen. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, das Softwareupdate aufzuspielen. Mercedes könnte dann nämlich in einem gerichtlichen Verfahren vortragen, ein Mangel läge gar nicht mehr vor. Diese Möglichkeit sollte man von vornherein ausschließen.
Das Softwareupdate kann allerdings nicht nur Folgen für den Prozess haben. Es kann auch weitere Mängel am Fahrzeug hervorrufen. Bei den Softwareupdates von VW sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in welchen das Softwareupdate unter anderem zu einem höheren Verschleiß der Motorteile geführt hat.
Bezüglich der Softwareupdates bei VW haben einige Gutachten auch festgestellt, dass das Softwareupdate zu einem Mehrverbrauch beim Kraftstoff geführt hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das bei Mercedes nicht anders aussehen würde.
Einige Softwareupdates von VW haben auch zu Leistungseinbußen des Fahrzeugs geführt, konkret wurde die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr erreicht. Auch diese Folge ist deshalb sehr wahrscheinlich.
Sie müssen ebenfalls bedenken, dass Ihr Fahrzeug durch das Softwareupdate mit einem Makel behaftet wäre. Vergleichen können Sie den Fall mit einem Unfallfahrzeug, das allein deshalb an Wert verliert, weil es in einen Unfall verwickelt war, auch wenn es an sich repariert und in bestem Zustand ist.
Lassen Sie das Softwareupdate also nicht aufspielen!
Wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, stößt es zu viel Stickstoff aus und entspricht somit nicht den staatlichen Zulassungsbedingungen. Ihnen droht deshalb grundsätzlich die Stilllegung ihres Fahrzeugs, heißt: das Kraftfahrtbundesamt kann Ihnen verbieten, das Fahrzeug zu benutzen.
Da das Fahrzeug zu viel Stickstoff ausstößt, kann Ihnen auch untersagt werden, in bestimmte Teile der Innenstadt zu fahren. Die grüne Plakette könnte Ihnen aberkannt werden. Wenn Sie dann trotzdem in die Innenstadt fahren, droht Ihnen ein hohes Bußgeld.
Sie haben beim Kauf des Fahrzeugs vermutlich ein möglichst umweltfreundliches Auto kaufen wollen. Vermutlich wurde das Auto auch genauso beworben. Hier wurden sie betrogen: Ihr Fahrzeug ist entgegen Ihrer Wünsche vergleichsweise umweltschädlich. Umweltfreundlicher wird das Fahrzeug vielleicht nur, wenn Sie das Softwareupdate aufspielen lassen, was aber eventuell Mängel nach sich zieht. Sie wollen wahrscheinlich am liebsten ein anderes, wirklich umweltfreundliches Auto.
Dieser Zwickmühle entkommen Sie nur, wenn Sie das Auto an Mercedes zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Hierfür müssen Sie rechtliche Schritte vornehmen!
Ihr Fahrzeug ist aus den genannten Gründen sowie der Medienwirksamkeit des Abgasskandals schlicht weniger Wert, wenn es vom Abgasskandal betroffen ist. Ihnen wurde ein mangelhaftes Produkt zu einem viel zu hohen Preis verkauft. Hiergegen können Sie sich allein durch rechtliche Schritte wehren!
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