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In einer jüngsten Entwicklung im Automobilsektor, die sowohl durch ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) als auch durch Berichte von Bild.de (https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/kba-greift-durch-mercedes-muss-100000-diesel-autos-zurueckrufen-86499396.bild.html) beleuchtet wurde, stehen Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeuge erneut im Fokus. Bis zu 100.000 Fahrzeuge könnten von einem Rückruf betroffen sein, da unzulässige Abschalteinrichtungen in verschiedenen Modellen identifiziert wurden.
Im Mittelpunkt stehen Modelle wie der Mercedes-Benz E 350 BlueTEC und weitere Fahrzeuge der Familie OM642. Diese Modelle wurden aufgrund spezifischer Abschalteinrichtungen, die gegen geltende Umweltvorschriften verstoßen könnten, vom KBA genannt. Wir gehen jedoch davon aus, dass diese Funktionalität in nahezu der gesamten Produktpalette verbaut sind.
Das KBA hat drei Haupttypen von Abschalteinrichtungen identifiziert:
Fahrzeuge, die mit diesen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, könnten einer Rückrufaktion unterliegen, um die Vorschriftsmäßigkeit wiederherzustellen. Für betroffene Autobesitzer könnte dies zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen.
Autobesitzer, deren Fahrzeuge von diesen unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffen sind, haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Fahrzeughalter ihre Rechte kennen und verstehen, wie sie diese Ansprüche geltend machen können.
Als spezialisierte Rechtsanwälte im Abgasskandal bieten wir umfassende Beratungen an, um Ihre individuellen Umstände zu bewerten und zu klären, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können. Sollten Sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen, könnte Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung einer Beratung kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind hier, um Ihnen in dieser komplexen Situation zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt werden.
Anbei finden Sie das Schreiben des KBA, auf welches wir uns beziehen:
1 - Schreiben KBA vom 05-07-2023