Heute berichtet der Spiegel dass der Volkswagen-Konzern einen weiteren Abgasskandal in der Tochterfirma Porsche hat. So soll Porsche eine Selbstanzeige beim Kraftfahrtbundesamt durchgeführt haben, Grund sind zu hohe CO2-Ausstöße beim Porsche 911. Gerne beraten wir Sie auch in diesem Fall, wie Sie am Besten Ihre Ansprüche gegenüber Porsche sichern.
Fahrzeug: Mercedes Benz Typ C 250 D Motortyp: OM 651 Rückruf: Das Fahrzeug ist nicht von einem Rückruf durch das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) betroffen. Euro Norm: EURO 5 Klageantrag: Antrag auf Rückabwicklung Kaufpreis: 50.000,00 EUR Kilometer gefahren: 66.002 km Abgezogene Nutzungen: 10.600,00 EUR auf Basis von 250.000 Km Deliktszinsen: beantragt und zugesprochen 4% Zinsen Tenor: 1. Die Beklagte wird...
Fahrzeug: Mercedes Benz E 250 CDI Motortyp: OM 651 Rückruf: Das Fahrzeug ist nicht von einem Rückruf durch das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) betroffen. Euro Norm: EURO 5 Klageantrag: Antrag auf Rückabwicklung Kaufpreis: 53.093,28 EUR Kilometer gefahren: 166.342 km Abgezogene Nutzungen: 35.326,56 EUR auf Basis von 250.000 Km Deliktszinsen: beantragt und zugesprochen 4% Zinsen Mittels eines Darlehen finanziert Tenor: 1....
Fahrzeug: Mercedes Benz Typ C 200d Motortyp: OM 626 Rückruf: Pflichtrückruf vorhanden Euro Norm: EURO 6 Klageantrag: Antrag auf Rückabwicklung Kaufpreis: 27.500,00 EUR Kilometer gefahren: 19.324 km Abgezogene Nutzungen: 2.392,39 EUR auf Basis von 250.000 Km Deliktszinsen: nicht beantragt Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.107,61 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem...
Am 08. Januar 2019 hat der 8. Senat des Bundesgerichtshof einen zu den Abgasskandalfällen erteilt. Dies ist die erste Äusserung des BGH zu dieser Thematik. Hier hat sich der BGH sehr verbraucherfreundlich positioniert.
Heute hat das OLG Köln durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Berufung durch Volkswagen zurückgewiesen. Das OLG Köln sieht vorliegend eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gegeben. Die Revision für Volkswagen zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Die Angegleheit ist mithin rechtskräftig. Die genaue Pressemitteilung finden Sie unter Zur Pressemitteilung Zum Hinweisbeschluss Zum Zurückweisungs-Beschluss
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