Wir haben wiederum ein positives Urteil für einen Verbraucher für einen Audi A6 3,0 Liter Euro 5 Diesel vor dem Landgericht Konstanz erstritten. Das Urteil des Landgericht Konstanz überzeugt dabei auf ganzer Linie. Das Urteil fügen wir den interessierten Lesern gerne bei.
Das Urteil fasst wesentliche Punkte gut zusammen: Es bedarf keines amtlichen Rückrufs um von einer Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug auszugehen, welche als Unzulässig zu qualifizieren ist. Als Anhaltspunkte für eine unzulässige Abschalteinrichtungen genügt es auffällige Testergebnisse eines Motortyps vorzulegen, wobei mit vorgetragen wird, dass dieser getestete Motor mit dem eingebauten Motor identisch ist. Hierzu reichen…
Das LG Krefeld hat unter dem AZ: 2 O 370/18 am 06. 11 2019 einen Schadensersatzanspruch der Klagepartei aus §826 BGB gesehen. Hiernach hat der Volkswagen Konzern auch beim Motor EA 897 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen. Wir sehen aufgrund dessen eine positive Entwicklung für Verbraucher auch beim Nachfolgemodell entsprechende Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
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