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    Ist Ihr Fahrzeug betroffen? Der Fahrzeugcheck!

    Wohnmobil Abgasskandal: Sofortprüfung Ihres Schadensersatz gegen den Hersteller.

    ohnt sich ein Vorgehen gegen Fiat? Kostenloser 2 Minuten Sofortcheck.

    Wertverluste, Zwangsstillegung oder Fahrverbote vermeiden?

    Durch den Abgasskandal haben die Geschädigten meist schon jetzt hohe Wertverluste für Ihre Wohnmobile hinnehmen müssen. Weiter ist es auch so, dass diese bald Ihr Fahrzeug aufgrund von Fahrverbotszonen nicht mehr überall fahren dürfen. Wenn Sie betroffen sind, helfen wir gerne Ihre Rechte durchzusetzen.

    zur kostenlosen Ersteinschätzung
    Unser PDF-Aufnahmebogen
    Wohnmobile auch betroffen?

    Das Kraftfahrt-Bundesamt führt seit 2006 die PKW-Klasse „Wohnmobile“ und seit dem steigt die Zahl der Neuzulassungen stetig. So ist die Zahl der Neuzulassungen in Deutschland zwischen 2015 und 2020 um rund 50% gestiegen und der Trend geht weiter. Am 1. Januar 2019 waren 532.687 PKW-Wohnmobile in Deutschland zugelassen. Auch in der Corona-Krise fand im Mai 2020 ein Zuwachs der Neuzulassungen von Wohnmobilen um 29% im Vergleich zum Vorjahresmonat statt.

     

    Nun scheint der Abgasskandal auch die Wohnmobil-Branche erfasst zu haben. In Anbetracht, dass Wohnmobile überwiegend von Dieselmotoren angetrieben werden, ein Alptraum für Camper. Unter anderem drohen generelle Fahrverbote in Städten. Aber auch Stilllegungsanordnungen sind nicht unwahrscheinlich. Kontaktieren Sie uns, wie beraten Sie gerne!

     

    So hat unter anderem promobil verschiedene Fahrzeuge, die als Basisfahrzeuge für Wohnmobile gelten, im Realbetrieb getestet und kam zu dem Ergebnis, dass einige davon die gesetzlichen Grenzwerte deutlich übersteigen.

     

    Auch das KBA hat bei einigen Herstellern, auch bei welchen außerhalb der Zuständigkeit des KBA, ein vorliegen von unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt. So waren zum Beispiel 49% der am 1. Januar 2019 zugelassenen PKW-Wohnmobile vom Hersteller Fiat. Diese sind laut KBA auch betroffen vom Abgasskandal und es wurden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Betrugs eingeleitet.

    Was bringt mir ein Vorgehen?

    Diesel-Wohnmobile sind von einem Wertverlust durch den Abgasskandal betroffen. Diesen Wertverlust aufgrund der Manipulation der Fahrzeuge tragen letztlich Sie – die Kunden! Vermeiden Sie hohe Wertverluste für ihr Fahrzeug und gehen Sie rechtlich gegen den Hersteller vor. Wir helfen ihnen gerne dabei, kontaktieren Sie uns!

    Auch Fahrverbote und Stilllegungen sind möglich. Immer mehr Großstädte haben mit einer hohen Stickoxidbelastung zu kämpfen, die Folge sind Fahrverbote für Straßen, bestimmte Gebiete oder die ganze Stadt. Da die manipulierten Fahrzeuge mehr Abgase produzieren als gesetzlich vorgeschrieben, dürften diese nicht mehr in diesen Umweltzonen fahren. Hierdurch ist auch ein weiterer Wertverlust möglich.

     

    Da bei immer mehr Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt werden, könnte auch Sie ein Rückrufschreiben zur Aufforderung zum Software-Update erreichen. Damit können Sie sicher sein, dass ihr Fahrzeug ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Wir empfehlen das Software-Update nicht aufspielen zu lassen.

    Es bestehen hierdurch diverse Risiken für Sie und ihr Fahrzeug. So könnte das Aufspielen des Software-Updates in einem höheren Verschleiß resultieren. Es kann zu einem Mehrverbrauch und Leistungseinbußen führen. Auch Nachteile in einem möglichen Prozess sind denkbar.

    Was kostet mich ein Vorgehen?

    Wichtig: Nicht von Rechtschutzversicherung oder Hersteller vertrösten lassen.
    Häufig sehen wir, dass Mandanten ihre Ansprüche nicht rechtzeitig mit der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte durchsetzen, da Sie zum einen von ihrer Vertragswerkstatt, oder sogar auch von ihrer Rechtschutzversicherung auf die Rückrufaktion verwiesen werden. Durch das Abwarten können wichtige Fristen versäumt werden. Ebenfalls ist Ihre Rechtschutzversicherung verpflichtet die Deckung für entsprechende Fälle zu übernehmen. Setzen Sie jetzt mit uns Ihre Ansprüche durch, damit Sie nicht auf einem Schaden sitzen bleiben.

    Was kann ich genau machen?
    Gegen den Hersteller dürfte Ihnen ein deiktischer Anspruch zustehen. §826 BGB
    Aufgrund der Lieferung des mangehaften Motors stehen Ihnen die Mängelrechte aus §§ 437 ff. BGB gegen den Verkäufer zu.
    .Danach können Sie grundsätzlich:
    –Nacherfüllung verlangen  (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
    –vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB)
    –den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB)
    –Schadensersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB
    –Aufwendungsersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 284 BGB)
    Sie haben Ihr Fahrzeug finanziert?

    Wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben, können Sie in einer Vielzahl von Fällen lukrativ den Darlehensvertrag widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind.

    Hierzu haben wir eine extra Themenseite dazu für Sie installiert. Gerne können Sie sich nachfolgend informieren.

    Autofinanzierung-widerruf.de
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    Rechtsanwalt Andreas Baier

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