Durch den Abgasskandal haben die Geschädigte meist schon jetzt hohe Wertverluste für Ihre Fahrzeuge hinnehmen müssen. Weiter ist es auch so, dass diese bald Ihr Fahrzeug aufgrund von Fahrverbotszonen nicht mehr überall fahren dürfen. Wenn Sie betroffen sind, helfen wir gerne Ihre Rechte gegen Audi durchzusetzen.
„Defeat device, komm her zu mir!“ So lautet eine Strophe aus dem Gedicht eines Audi-Entwicklers. Dieses Gedicht nach Goethes Erlkönig verschickt der Entwickler im Mai 2003 per Mail an seine Kollegen. Dies ist eins von über 70.000 Dokumenten die der Bayrische Rundfunk zum Abgasskandal gesichtet hat.
Bereits 2003 war eine Manipulation bereits Thema bei Audi. Jedoch muss Audi sich erst im November 2015 im Rahmen des Abgasskandal von VW vor den US-Behörden verantworten. Audi gibt zu bei den 3.0l Motoren auch selbst manipuliert zu haben.
Nach und nach werden immer mehr Details im Fall Audi bekannt. So muss Audi im Oktober 2018 im Ordnungswidrigkeitsverfahren der Staatsanwaltschaft München ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen.
Auch werden immer mehr Rückrufbescheide zu Audi-Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erlassen. So gibt es neben Rückrufbescheiden zu den kleineren EA189 und EA288 und größeren 3,0 Liter und 4,2 Liter Motoren auch zahlreiche positive Urteile zugunsten der betrogenen Verbraucher.
Betroffen von Rückrufen ist (fast) die komplette Dieselflotte von Audi.
Zunächst folgte 2017 der Rückrufbescheid für die Audi-Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189. Betroffen von diesem Rückruf mit dem Hersteller-Code der Rückrufaktion: 23Q7 sind die Modelle:
Betroffen hiervon sind je nach Modell und Baujahr Fahrzeuge mit den Emissionsstufen Euro 4 bis Euro 6.
Bei der zweiten großen Rückrufaktion unter dem Hersteller-Code: 23X6 beanstandet das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen in den größeren, von Audi entwickelten 3,0l (EA 897; EA 896) und 4,2l (EA 898) Motoren. Auch hier sind je nach Baujahr und Modell Fahrzeuge mit Euro 5 und Euro 6-Motor betroffen. Folgende Fahrzeuge sind konkret betroffen:
Auch 2020 wurden wieder eine Fahrzeuge vom KBA aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen unter dem Hersteller-Code der Rückrufaktion: 23BX zurückgerufen. Betroffen von dieser Rückrufaktion sind folgende Fahrzeuge:
Möglicherweise könnten auch die Fahrzeuge mit Benzinmotoren von Audi betroffen sein. Während eines Verfahrens war ein Gutachten zu einem Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 erstellt worden. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug eine Zykluserkennung enthält, welche erkennt wann das Fahrzeug sich auf dem Prüfstand befindet.
Die Dieselfahrzeuge von Audi sind von einem Wertverlust durch den Abgasskandal betroffen. Diesen Wertverlust aufgrund der Manipulation der Fahrzeuge tragen letztens Sie – die Kunden! Vermeiden Sie hohe Wertverluste für ihr Fahrzeug und gehen Sie rechtlich gegen den Hersteller vor. Wir helfen ihnen gerne dabei, kontaktieren Sie uns!
Auch Fahrverbote und Stilllegungen sind möglich. Immer mehr Großstädte haben mit einer hohen Stickoxidbelastung zu kämpfen, die Folge sind Fahrverbote für Straßen, bestimmte Gebiete oder die ganze Stadt. Da die manipulierten Fahrzeuge mehr Abgase produzieren als gesetzlich vorgeschrieben, dürften diese nicht mehr in diesen Umweltzonen fahren. Hierdurch ist auch ein weiterer Wertverlust möglich.
Da bei immer mehr Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt werden, könnte auch Sie ein Rückrufschreiben zur Aufforderung zum Software-Update erreichen. Damit können Sie sicher sein, dass ihr Fahrzeug ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Wir empfehlen das Software-Update nicht aufspielen zu lassen.
Es bestehen hierdurch diverse Risiken für Sie und ihr Fahrzeug. So könnte das Aufspielen des Software-Updates in einem höheren Verschleiß resultieren. Es kann zu einem Mehrverbrauch und Leistungseinbußen führen. Auch Nachteile in einem möglichen Prozess sind denkbar.
Berichten zufolge soll es durch das Software-Update zu vorzeitigen Defekten an dem AGR-Ventil kommen. Die Hersteller übernehmen die Reparaturkosten dabei nur, wenn man beweisen kann, dass der Defekt aus dem Update resultiert – was nahezu unmöglich ist.
Des Weiteren kommt es durch das Update zu einer signifikanten Erhöhung des AdBlue- und Spritverbrauchs.
Wichtig: Nicht von Rechtschutzversicherung oder VW vertrösten lassen.
Häufig sehen wir, dass Mandanten ihre Ansprüche nicht rechtzeitig mit der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte durchsetzen, da Sie zum einen von ihrer VW-Vertragswerkstatt, oder sogar auch von ihrer Rechtschutzversicherung auf die Rückrufaktion verwiesen werden. Durch das Abwarten können wichtige Fristen versäumt werden. Ebenfalls ist Ihre Rechtschutzversicherung verpflichtet die Deckung für entsprechende Fälle zu übernehmen. Setzen Sie jetzt mit uns Ihre Ansprüche durch, damit Sie nicht auf einem Schaden sitzen bleiben.