Das Oberlandesgericht Koblenz hat Audi in seiner Entscheidung vom 17.03.2021 (Az. 5 U 1343/20) zu Schadensersatz verurteilt. In dem durch die Audi AG federführend entwickelten Motor EA897 bzw. EA896 2. Gen., ist nach der Überzeugung des Senats, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das OLG hat die Beklagte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von 31.668,71 Euro,…
Das Urteil fasst wesentliche Punkte gut zusammen: Es bedarf keines amtlichen Rückrufs um von einer Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug auszugehen, welche als Unzulässig zu qualifizieren ist. Als Anhaltspunkte für eine unzulässige Abschalteinrichtungen genügt es auffällige Testergebnisse eines Motortyps vorzulegen, wobei mit vorgetragen wird, dass dieser getestete Motor mit dem eingebauten Motor identisch ist. Hierzu reichen…
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