Das LG stuttgart hat in einer Entscheidung welche am 04.11.2021 verkündet wurde nach §823 BGB entschieden. Die Besonderheit ist hier, dass sich das Landgericht damit auf den Standpunkt stellt, dass die Normen aus dem Europarecht Drittschützend sind, so dass einfach Fahrlässigkeit ausreicht um einen Anspruch der Geschädigten zu erreichen. Diese ist eine Vorwegnahme einer anstehenden…
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