Der BGH hat in einem Urteil vom 30. Juni unter dem Aktenzeichen VI ZR 354/19 in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass: Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat die Revision zurückgewiesen. Die Annahme des Oberlandesgerichts, die vorzunehmende Anrechnung der vom Kläger durch den Gebrauch des Fahrzeugs gezogenen Nutzungsvorteile (vgl. Senatsurteil…
Der BGH hat mit den Urteilen v. 30.7.2020 – VI ZR 397/19 (unveröffentlicht) und VI ZR 354/19 (unveröffentlicht) die Geltendmachung von Deliktszinsen abgelehnt. Die Urteile können aus juristischer Sicht nicht überzeugen. Der BGH hat in seiner Pressemitteilung ausgeführt: „Vorliegend stand einer Anwendung des § 849 BGB aber jedenfalls der Umstand entgegen, dass der Kläger als Gegenleistung…
Mittlerweile hat der BGH das Urteil im Abgasskandal mit Gründen veröffentlicht. Die spannendsten Passagen des Urteils möchten wir Ihnen nachfolgend darstellen. Zunächst möchten wir Ihnen die Leitsätze vorstellen. Als Leitsätze wurde folgende ausgeführt: a) Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung…
BGH hat in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass dieser am 05.Mai 2020 über einen Fall Dieselskandal verhandeln möchte. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019166.html?nn=10690868 Der Prozessstoff wird wie folgt dargestellt: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht, dessen Urteil unter anderem in der NJW 2019, 2237 ff. veröffentlicht ist, unter…
Heute am 22.02.2019 hat der BGH eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, dass die Revision zurückgenommen worden ist, da sich die Parteien verglichen hätten. Hintergrund zu dem verfahren ist, dass die mangelfreie Neulieferung eines Fahrzeugs gefordert wurde. Diese Fallkonstellationen sind für Volkswagen sehr kostenträchtig, da man bei der Neulieferung sich grundsätzlich keine Nutzungen anrechnen lassen…
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