Das LG Potsdam hat entschieden, dass Volkswagen den kompletten Kaufpreis nebst noch aufgewandten Darlehenszinsen an den Kläger zurückzahlen musste. Volkswagen akzeptiert das Urteil, und zieht eine Berufung vor dem OLG Brandenburg zurück. Das Urteil ist rechtskräftig. Falldaten: Kaufpreis des Klägers am 16.05.2014: 11.980 € Weiter aufgewandte Zinsen: 2.818,72 € Erstattungsbetrag nach dem Urteil: 14.798,72 € Die…
Eine neue, weitere verbraucherfreundliche Wende im Dieselskandal / Abgasskandal. In einem Hinweisbeschluss des OLG Hamburg unter dem AZ: 15 U 190/19 hat sich das Gericht mit deutlichen Worten gegen eine Nutzungsanrechnung nach dem Rückgabeverlangen positioniert. Aufgrund dessen titelt auch die FAZ: Ab jetzt läuft die Zeit gegen VW. VW kann sich mithin nicht mehr einen…
Nutzungsersatz Hier hat das Gericht entschieden, wer vorsätzlich sittenwidrig schädigt, darf dafür nicht auch noch eine Nutzungsentschädigung erhalten. Ebenfalls sieht das Gericht auch einen Zinsanspruch als gegeben an. Genaue Details können Sie auf der Seite unserer Kollegen unter: https://www.vw-schaden.de/aktuelles/dieselskandal-landgericht-luebeck-verweigert-vw-nutzungsentschaedigung-kanzlei-dr-stoll nachlesen.
Landgericht Mühlhausen (Thüringen) hat am 11.10.2019 mit dem Urteil unter dem Az.: 6 O 647/17 entschieden, dass eine Nutzungsanrechnung nicht durchgeführt wird. Das Urteil wurde von der Kanzlei Stoll und Sauer erstritten. Diese führt hierzu folgendes aus: Das Landgericht Kiel hatte sich in seinem Urteil näher mit dem Schadensersatzrecht beschäftigt. Im Rahmen des Schadensersatzrechtes werde…
Nach den Lübecker Nachrichten hat heute Das Landgericht Lübeck entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss, und keine Nutzungsentschädigung in Abzug bringen darf. Zusätzlich wurde ebenfalls noch 4 Prozent Deliktszinsen zugesprochen. Den Artikel finden Sie unter: https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Luebecker-Skoda-Fabia-Fahrerin-gewinnt-Prozess-gegen-VW
Das LG Essen hat mit Urteil vom 01.08.2019 entschieden, dass der VW Konzern zur Schadensersatz verpflichtet ist. Hierbei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass keine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs geschuldet ist. Zusätzlich hat das Gericht seit Kaufpreiszahlung eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozentpunkten auf die Kaufpreiszahlung ausgeteilt.
Wie schon andere Gerichte zuvor entschied auch das Landgericht Potsdam mit Urteil vom 29. Mai 2019, dass VW für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung abziehen darf. Heißt: VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten (Az.: 6 O 76/19).
Am 12.02.2019 hat das LG Halle unter dem Az. 5 O 109/18 Volkswagen zum Schadensersatz verurteilt hierbei aber dei Anrechnung einer Nutzungsentschädigung verneint. Ein Vorteil sei nur anzurechnen, „wenn er adäquat durch das schadenstiftende Ereignis verursacht wurde und seine Anrechnung dem Geschädigten zumutbar ist, dem Zweck des Schadensersatzes entspricht und den Schädiger nicht unbillig entlastet“…
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