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1. Fahrgestellnummer eingeben
Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
2. Wir informieren Sie kostenlos
Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.
3. Sie entscheiden
Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Nutzungsersatz
Hier hat das Gericht entschieden, wer vorsätzlich sittenwidrig schädigt, darf dafür nicht auch noch eine Nutzungsentschädigung erhalten.
Ebenfalls sieht das Gericht auch einen Zinsanspruch als gegeben an.
Genaue Details können Sie auf der Seite unserer Kollegen unter: https://www.vw-schaden.de/aktuelles/dieselskandal-landgericht-luebeck-verweigert-vw-nutzungsentschaedigung-kanzlei-dr-stoll
nachlesen.