Pflichtrückruf für Mercedes Benz des Typs C-Klasse
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Pflichtrückruf für Mercedes Benz des Typs C-Klasse
C-Klasse 18.09.2020Es werden C Klasse mit dem Motor C 300 Hybrid (BR205 mit OM 651 Eu 6 Hybrid) wegen
„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“
angeordnet.
C 300 HybridMittlerweile werden C-Klasse Modelle mit der Euro Norm 5 und dem Motor OM 651 vom KBA verpflichtend zurückgerufen.
Mercedes A B C E S Klasse RückrufDas KBA hat hier nach einer Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren am 13.02.2019 eine Pflichtrückruf wegen:
„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“
angeordnet.
Betroffen von dem Rückruf sind die Fahrzeuge mit einem Hubraum von 1598 ccm und einer Leistung von 85 kw bzw. 100 kw:
Handelsbezeichnung: C 180 BlueTec, C180d Typ/Variante/Version: 204 k / R23KP0 / alle
Handelsbezeichnung: C200 BlueTec, C 200d Typ/Variante/Version: 204 K / R237P0 7 alle
In diesen Fahrzeugen ist der Motor OM 626 verbaut welcher Grundsätzlich die Emissionsstufe Euro 6 W erfüllen sollte. Die Gehnemigunsnummer der Gesamtfahrzeuge lautet: e1*2001/116*0457*25-27 sowie e1*2001/116*0431*32-46
Produktionszeitraum ist hierbei der 01.08.2014 -31.05.2018
Derzeit ruft Daimler auch C-Klasse zu einem angeblich „freiwilligen“n Softwareupdate zurück. Wir raten ebenfalls auch kein freiwilliges Softwareupdate durchzuführen, da dies ebenfalls ein starkes Indiz ist, dass hier unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden könnten. Wir gehen davon aus, dass Sie auch in diesem Fall Ihre Ansprüche lukrativ durchsetzen können.
Dieser freiwillige Rückruf läuft derzeit unter der Verrechnungsnummer/Aktionscode 5496135.
Das genaue Anschrieben finden Sie nachfolgend:
Die Baureihe 205 umfasst mehrere Karosserievarianten, wie die Limousine(W 205 und V 205) sowie den Kombi (T-Modell; S 205). Das T-Modell umfasst hierbei eine Vielzahl von Ausführungen, so z.B. den C 200 d, AMG C 63 S, C 350de, AMG C 43 oder den AMG C 43 4MATIC.
Außerdem zählt zur Baureihe 205 das Coupé(C 205) und das Cabriolet(A 205). Auch hier gibt es viele Sondermodelle, z.B. den C 220 d Coupé oder den AMG C 63 Coupé. Die Dieselfahrzeuge der kompletten Baureihe 205, also alle Sondermodelle, sind vom Abgasskandal betroffen.
Die Baureihe 204 umfasst dieselben Karosserievarianten wie die Baureihe 205. Es handelt sich hierbei einfach um die älteren Versionen der verschiedenen Modelle. Oftmals sind einzelne Ausführungen mit dem Zusatz „BlueEFFICIENCY“ bezeichnet.
Auch bei den Dieselfahrzeugen der Baureihe 204 sind sämtliche Fahrzeugvarianten vom Abgasskandal betroffen.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 626 wird von Renault in Frankreich produziert und in den C-Klasse Limousinen und im Kombi/T-Modell verbaut.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 654 wird in Stuttgart-Untertürkheim produziert und unter anderem in den C-Klasse Limousinen und Kombis/T-Modellen verbaut.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 654 wird in Stuttgart und Thüringen produziert und unter anderem in den C-Klasse Limousinen, Coupés und Kombis/T-Modellen verbaut.
Die Motorbezeichnung ist bei Mercedes recht verwirrend. „OM“ bedeutet hier „Oel-Motor“, beschreibt also einen Dieselmotor. Demgegenüber stehen die Ottomotoren, also die Benziner, welche nur mit „M“ bezeichnet werden. „OM“ heißt also immer Diesel! Der OM 646 wird unter anderem in den C-Klasse Limousinen und Kombis/T-Modellen verbaut.
Mit dem Softwareupdate versucht Mercedes, den Mangel an Ihrem Fahrzeug zu beseitigen und damit Schadensersatzansprüche auszuschließen. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, das Softwareupdate aufzuspielen. Mercedes könnte dann nämlich in einem gerichtlichen Verfahren vortragen, ein Mangel läge gar nicht mehr vor. Diese Möglichkeit sollte man von vornherein ausschließen.
Das Softwareupdate kann allerdings nicht nur Folgen für den Prozess haben. Es kann auch weitere Mängel am Fahrzeug hervorrufen. Bei den Softwareupdates von VW sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in welchen das Softwareupdate unter anderem zu einem höheren Verschleiß der Motorteile geführt hat.
Bezüglich der Softwareupdates bei VW haben einige Gutachten auch festgestellt, dass das Softwareupdate zu einem Mehrverbrauch beim Kraftstoff geführt hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das bei Mercedes nicht anders aussehen würde.
Einige Softwareupdates von VW haben auch zu Leistungseinbußen des Fahrzeugs geführt, konkret wurde die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr erreicht. Auch diese Folge ist deshalb sehr wahrscheinlich.
Sie müssen ebenfalls bedenken, dass Ihr Fahrzeug durch das Softwareupdate mit einem Makel behaftet wäre. Vergleichen können Sie den Fall mit einem Unfallfahrzeug, das allein deshalb an Wert verliert, weil es in einen Unfall verwickelt war, auch wenn es an sich repariert und in bestem Zustand ist.
Lassen Sie das Softwareupdate also nicht aufspielen!
Wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, stößt es zu viel Stickstoff aus und entspricht somit nicht den staatlichen Zulassungsbedingungen. Ihnen droht deshalb grundsätzlich die Stilllegung ihres Fahrzeugs, heißt: das Kraftfahrtbundesamt kann Ihnen verbieten, das Fahrzeug zu benutzen.
Da das Fahrzeug zu viel Stickstoff ausstößt, kann Ihnen auch untersagt werden, in bestimmte Teile der Innenstadt zu fahren. Die grüne Plakette könnte Ihnen aberkannt werden. Wenn Sie dann trotzdem in die Innenstadt fahren, droht Ihnen ein hohes Bußgeld.
Sie haben beim Kauf des Fahrzeugs vermutlich ein möglichst umweltfreundliches Auto kaufen wollen. Vermutlich wurde das Auto auch genauso beworben. Hier wurden sie betrogen: Ihr Fahrzeug ist entgegen Ihrer Wünsche vergleichsweise umweltschädlich. Umweltfreundlicher wird das Fahrzeug vielleicht nur, wenn Sie das Softwareupdate aufspielen lassen, was aber eventuell Mängel nach sich zieht. Sie wollen wahrscheinlich am liebsten ein anderes, wirklich umweltfreundliches Auto.
Dieser Zwickmühle entkommen Sie nur, wenn Sie das Auto an Mercedes zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Hierfür müssen Sie rechtliche Schritte vornehmen!
Ihr Fahrzeug ist aus den genannten Gründen sowie der Medienwirksamkeit des Abgasskandals schlicht weniger Wert, wenn es vom Abgasskandal betroffen ist. Ihnen wurde ein mangelhaftes Produkt zu einem viel zu hohen Preis verkauft. Hiergegen können Sie sich allein durch rechtliche Schritte wehren!
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