Nutzungsersatz Hier hat das Gericht entschieden, wer vorsätzlich sittenwidrig schädigt, darf dafür nicht auch noch eine Nutzungsentschädigung erhalten. Ebenfalls sieht das Gericht auch einen Zinsanspruch als gegeben an. Genaue Details können Sie auf der Seite unserer Kollegen unter: https://www.vw-schaden.de/aktuelles/dieselskandal-landgericht-luebeck-verweigert-vw-nutzungsentschaedigung-kanzlei-dr-stoll nachlesen.
Der 17. Senat des OLG Karlsruhe hat sich am 19.11.2019 bezüglich der Deliktszinsen positioniert. Nach dem Urteil muss Volkswagen für die EA 189 Motoren Zinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung übernehmen. Weiter wird schon in der Überschrift zu der Pressemitteilung wie folgt ausgeführt: “ Schadensersatzklage gegen VW AG – 17. Zivilsenat: Dieselkäufer hat…
Das OLG Koblenz hat Deliktszinsen nun im vollen Umfang zugesprochen. Somit stellt sich das Urteil OLG Koblenz 3. Senat des OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2019, 3 U 819/19 mit der folgenden Begründung: „Die Nutzungsmöglichkeit (des Kaufpreises, Anmerkung des Unterzeichners) entgeht ihm nicht nur insoweit, als der Pkw aufgrund der sittenwidrigen Schädigungshandlung gegenüber dem gezahlten Kaufpreis gegebenenfalls…
LG Oldenburg verurteilt VW zum Schadensersatz am 02.10.2019 unter dem AZ: 5 U 47/19 Das Urteil liegt uns derzeit noch nicht vor, aber sobald es uns vorliegt, werden wir dieses hier gerne veröffentlichen. Nach entsprechenden Presseinformationen ist hier folgendes entschieden worden: Die VW AG müsse der Klägerin allerdings für die Zeit ab Vertragsschluss Zinsen auf den…
Das OLG Koblenz hat am 16.09.2019 eine wegweisende Entscheidung gegen Volkswagen erlassen. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass das OLG hier auch Deliktszinsen nach § 849 BGB als gegeben ansieht. Den Anspruch sieht das OLG bezogen auf den Betrag, den das Fahrzeug aufgrund der Manipulation weniger wert gewesen sein soll. Die Entscheidung finden Sie hier…
Das LG Essen hat mit Urteil vom 01.08.2019 entschieden, dass der VW Konzern zur Schadensersatz verpflichtet ist. Hierbei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass keine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs geschuldet ist. Zusätzlich hat das Gericht seit Kaufpreiszahlung eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozentpunkten auf die Kaufpreiszahlung ausgeteilt.
Spannend ist hierbei, was die Vorinstanz entschieden hat bezüglich der Deliktszinsen. Hier wurde vom LG Bonn hier folgendes ausgeführt: b) Davor folgt ein Anspruch auf Zinsen aus §§ 849, 246 BGB. Danach kann der Verletzte wegen der Entziehung des Werts einer Sache Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des…
Neueste Kommentare