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Vor dem Europäischen Gerichtshof wird am 21. März 2023 in der Rechtssache C-100/21 darüber verhandelt, ob das illegale Einsetzen einer Abschaltvorrichtung wie dem Thermofenster grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz auslöst oder ob eine Betrugsabsicht des Herstellers nachgewiesen werden muss. Dieses Verfahren richtet sich gegen die Mercedes-Benz Group. Mercedes hat die Verwendung des Thermofensters in den Schadstoffklassen 5 und 6 nie bestritten, sich aber stets auf eine vermeintliche Zulässigkeit berufen. Das Urteil wird nicht nur Auswirkungen auf betroffene Mercedes-Modelle haben, sondern auch auf alle Autos, die bis 2019 in den beiden Schadstoffklassen gebaut wurden. Nach Veröffentlichung der Entscheidung wird man auf der Homepage des EuGH weitere Informationen zur Rechtssache C-100/21 finden können, die wir selbstverständlich auch hier veröffentlichen werden.