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BMW hat im Abgasskandal eine Niederlage vor dem Landgericht Duisburg kassiert. Mit Urteil vom 9. Juni 2020 entschied das LG Duisburg, dass die Käuferin eines BMW 116d Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 1 O 334/19). Das Gericht bewertete das bei der Abgasreinigung eingesetzte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. BMW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Landgericht Duisburg, 1 O 334:19
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