Das LG Essen hat mit Urteil vom 01.08.2019 entschieden, dass der VW Konzern zur Schadensersatz verpflichtet ist. Hierbei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass keine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs geschuldet ist. Zusätzlich hat das Gericht seit Kaufpreiszahlung eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozentpunkten auf die Kaufpreiszahlung ausgeteilt.
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