Uns ist ein Urteil des Arbeitsgericht Braunschweig unter der Anlage 8 Ca 334/18 bekannt geworden. In diesem Kündigungsverfahren wirft Volkswagen dem damaligen Leiter Dieselmotorenentwicklung als Kündigungsgründen ausweislich S. 5 des Urteils folgendes vor: Anweisung zum Einbau der Umschaltlogik im EA 288 trotz Kenntnis eines möglichen Verstoßes gegen US-amerikanisches Recht Keine Unterbindung oder Prüfung des Einsatzes…
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