Gerne veröffentlichen wir hier wiederum ein arbeitsgerichtliches Urteil vom 06.07.2020 in dem Rechtsstreit zwischen dem Hauptabteilungsleiter EAD und der Volkswagen AG. Ist ebenfalls in vielen Punkten sehr spannend zu lesen, und offenbart hier viele Abläufe zu dem Motor EA 189.
Uns ist ein Urteil des Arbeitsgericht Braunschweig unter der Anlage 8 Ca 334/18 bekannt geworden. In diesem Kündigungsverfahren wirft Volkswagen dem damaligen Leiter Dieselmotorenentwicklung als Kündigungsgründen ausweislich S. 5 des Urteils folgendes vor: Anweisung zum Einbau der Umschaltlogik im EA 288 trotz Kenntnis eines möglichen Verstoßes gegen US-amerikanisches Recht Keine Unterbindung oder Prüfung des Einsatzes…
Neueste Kommentare