Das OLG Koblenz hat am 16.09.2019 eine wegweisende Entscheidung gegen Volkswagen erlassen. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass das OLG hier auch Deliktszinsen nach § 849 BGB als gegeben ansieht. Den Anspruch sieht das OLG bezogen auf den Betrag, den das Fahrzeug aufgrund der Manipulation weniger wert gewesen sein soll. Die Entscheidung finden Sie hier…
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