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Wie das Handelsblatt berichtet, hat Daimler einen Vergleich in Höhe von ca. 1,5 Milliarden Dollar mit den amerikanischen Aufsichtsbehörden geschlossen. Der im September ausgehandelte Deal, soll nun von dem US-Bundesgericht genehmigt worden sein. Damit sollen die Verfahren über Emissionskontrollsysteme im Zusammenhang mit rund 250.000 Fahrzeugen beendet sein. Darin soll neben einer Zivilstrafe über 875 Millionen Dollar auch ein Ausgleich für Umweltschäden und den Rückruf von Dieselfahrzeugen in Höhe von 550 Millionen Dollar enthalten sein.
Ebenfalls wurde eine Sammelklage von Fahrzeugbesitzern in den USA per Vergleich beigelegt. Dieser Vergleich soll den Konzern ebenfalls rund 700 Millionen Dollar gekosten und eine Genehmigung hierfür liege ebenfalls schon vor. Wie wir bereits im April 2020 informierten, bahnte sich die Beilegung der Sammelklage durch einen Vergleich schon länger an.
Erst im Januar 2021 berichteten wir, dass hierzulande der BGH ein Urteil des OLG Köln aus folgendem Grund zurückverwiesen hat:
„Unter Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör hat es dessen Vorbringen nicht berücksichtigt, wonach die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe. Mit diesem Vorbringen wird sich das Berufungsgericht zu befassen haben. Dabei wird es zunächst der Beklagten Gelegenheit zur Erwiderung auf dieses Vorbringen geben müssen.“
Wir sind gespannt, wie das weitere Vorgehen von Daimler, insbesondere in Deutschland, in dieser Angelegenheit sein wird und wie das OLG Köln die Zurückverweisung entscheiden wird.