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Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
In einem von uns geführten Verfahren wurde die Daimler AG wegen § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 40.044,90 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Mercedes Benz V 220 BT verurteilt.
Das Landgericht sah es in dem von uns geführten Verfahren als erwiesen an, dass die Daimler AG unseren Mandanten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher unserem Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Das gesamte Urteil finden Sie hier angehängt.