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In dem Verfahren 17 U 4/18 vor dem OLG Karlsruhe hat sich das OLG Karlsruhe für die Verbraucher positioniert. Hier wurde mitgeteilt, dass das OLG Karlsruhe die Kläger in den wesentlichen Punkten als begründet ansieht.
Das Verfahren wurde als Berufung eines Verfahrens vor dem Landgericht Heidelberg geführt.
Den Ausführlichen Hinweisbeschluss können Sie hier einsehen: http://abgasskandal.de/olg-karlsruhe-vom-06.12.2018.pdf
Wir raten daher allen Geschädigten jetzt tätig zu werden. Gerne können Sie uns kostenfrei kontaktieren und wir klären Sie unverbindlich über Ihre Ansprüche auf.