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Die Besonderheit war, dass der Kläger das Fahrzeug im Februar 2019 bei einem Kilometerstand von 99.990 zu einem Verkaufspreis von 9.551 € brutto veräußerte.
Das OLG Stuttgart sprach jetzt auch bei dieser Konstellation einen Schadensersatzanspruch zu.
OLG Stuttgart: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, einseitige Erledigungserklärung, Diesel-Abgass