Das Landgericht Wuppertal hat die Daimler AG unter dem AZ: 17 O 49/19 verurteilt. Zunächst ist hier ein Versäumnisurteil ergangen. Das entsprechende Versäumnisurteil finden Sie hier: https://www.auto-rueckabwicklung.de/fileadmin/user_upload/LG_Wuppertal_17_O_49_19__942_18_geschwaerzt.pdf Gegen dieses Versäumnisurteil hat Daimler Widerspruch eingelegt. Aufgrund dessen wird das Verfahren nochmals geführt und nochmals alle Argumente von Daimler bewertet. Dennoch wurde auch am 29.01.2020 das schon erlassene…
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