Das Landgericht Freiburg im Breisgau hält in seiner Entscheidung vom 26.02.2021 (Az: 14 O 333/20) die Zustellung der Klage an die FCA Germany AG für zulässig. Die am 09.09.2020 erfolgte Einlage der Klageschrift in den zur Anschrift „Hanauer Landstraße 166 60314 Frankfurt“ gehörenden Briefkasten der FCA Germany AG stellt sich im vorliegenden Fall nämlich als…
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