Wie wir in einer Verfügung des OLG München nun mitgeteilt bekommen haben, interveniert der Vorsitzende des VI Zivilsenates des BGH – dieser ist überwiegend für Dieselabgasskandalfälle zuständig, bei entsprechenden Oberlandesgerichten, dass diese keine Entscheidung treffen sollen, bis die Fälle vom BGH entschieden würden. Das OLG München schreibt hier in einer Verfügung: Der Senat beabsichtigt insbesondere auch…
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